• 04. Oktober 2007

  • · Kanalbau BA 12 –  Vergabe der Erd-, Baumeister- und Rohrverlegearbeiten
  • Die Arbeiten wurden ausgeschrieben. 8 Firmen haben angeboten. Die Firma Alpine-Mayreder BauGesmbH, Linz ist Bestbieter mit € 68 120,70 ohne MWSt.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Arbeiten an den Bestbieter zu vergeben.· Errichtung eines Kinderspielplatzes – Genehmigung des Finanzierungsplanes
  • 2007: Gemeinde Regiearbeiten € 5000,--, Sponsoring € 6830,--, Landeszuschuss Dorf- u. Stadterneuerung € 5800,--, LZ Wohnbauförderung € 26270,--, LZ Familienreferat € 2000,--, LZ Jugendförderung € 1100,-- LZ Abt. Bildung € 12000,--;
  • 2008: Gemeinde Regiearbeiten € 5000,--;
  • 2009: Bedarfszuweisung € 10000,-- Gesamtsumme € 74000,--
  • Der Finanzierungsplan wird mit 23 Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ) beschlossen. BPT enthält sich der Stimme.· Änderung Bebauungsplan Nr. 54 „Gerstmayer“ – Genehmigungsbeschluss  
  • Die Einleitung der Änderung wurde einstimmig beschlossen. Der Bürgermeister sagte immer, dass die Einleitung beschlossen werden muss, damit die Anrainer das Recht auf Stellungnahme haben, daher haben die SP-Gemeinderäte mit beschlossen.
  • Nach diesem Beschluss wurden die Anrainer verständigt
  • Es wurde eine schriftliche Stellungnahme von Edeltraud und Karl Enzenebner, Ottilie und Franz Haider und Hannelore Karrer eingebracht. Eine Unterschriftenliste der Bewohner der Styria-Wohnhäuser Anzengruber-straße  1 – 3, die Bedenken gegen den geplanten Standort des Spielplatzes haben,  wurde vorgelegt.
  • Die Änderung des Bebauungsplanes gemäß den Änderungsplänen von DI Deinhammer soll beschlossen werden, damit der Spielplatz nun trotzdem am neuen Standort errichtet werden kann.
  • Vizebgm. Steindler stellt den Gegenantrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Bebauungsplan für die Grundstücke 1503/2, 1503/40 und 1503/41 KG Ternberg in der derzeitigen Form beibehalten wird und begründet den Antrag:
  • 1. Gegen die Errichtung des Kinderspielplatzes auf einem der im Gegenantrag genannten Grundstücke liegen zur Zeit 24 Unterschriften (Einwände) von Bewohnern der Anzengruberstraße und der Roseggerstraße vor.
  • 1. Die Absiedlung des Kinderspielplatzes von der Albert-Bachner-Straße wird nur von einer Person gewünscht.
  • 2. Das Grundstück des jetzigen Kinderspielplatz-Standortes in der Albert-Bachner-Straße ist seit Jahren rechtskräftig gewidmet und wird dieser Widmung gemäß genutzt. 
  • 3. Laut Aussage des Herrn Bürgermeisters anlässlich einer Begehung der im Gegenantrag genannten Parzellen am 11. Mai d. J. wird bei Anrainereinwänden der Spielplatz an seinem derzeitigen Standort saniert.
  • 4. Der Plan zur Sanierung des Kinderspielplatzes wurde für den Standort Albert-Bachner-Straße gemacht.
  • Für die in diesem Plan vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen gibt es Finanzierungszusagen, die die Kosten zu ca. 95 % abdecken.
  • Es ist unrealistisch, anzunehmen, dass bei einer Änderung des Standortes, so wie sie jetzt vorgesehen ist, die dadurch entstehenden Kosten mit annähernd gleich hohem Prozentsatz abgedeckt werden können.
  • Es wird heftig und diskutiert.
  • GR Gierer nimmt ausführlich zu der Problematik Stellung. Ihm fehlt vor allem die frühzeitige Einbindung der Anrainer und der Bevölkerung. Genau das wird aber von der Dorf- und Stadtentwicklung immer wieder gewünscht. Nur damit können Bedenken und Ängste ausgeräumt werden.
  • In Ternberg läuft die Sache anders!
  • Für den Gegenantrag stimmen 9 SPÖ-Gemeinderäte und ERGR Singer Maria. Gegen den Antrag stimmen 14 Gemeinderäte (ÖVP, FPÖ); 1 Stimmenthaltung (BPT (Anna Schörkhuber). Der Gegenantrag ist somit abgelehnt.
  • Die Änderung des Bebauungsplanes wird mit 14 Stimmen (ÖVP, FPÖ), 10 Enthaltungen (9 SPÖ, 1 BPT-GR Anna Schörkhuber), 1 Gegenstimme (BPT-ERGR Maria Singer) beschlossen.· Beratung über Änderung/Auflassung alter Bebauungspläne
  • Im Zuge der Bauberatungen mit Ing. Krendl vom Bezirksbauamt bzw. der Diskussionen mit Herrn Erich Frauenberger wurde bereits wiederholt festgestellt, dass einige Bebauungspläne der Marktgemeinde mehr als 30 Jahre alt sind und die darin enthaltenen Vorschriften kaum mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Diese Pläne wären daher zu überarbeiten bzw. aus Einfachheitsgründen in jenen Fällen, in denen die meisten Parzellen bebaut sind, überhaupt aufzulassen.
  • Vorerst wurden 2 Bebauungspläne aufgegriffen:
  • Plan Nr. 12 – Bäckengraben II: Er umfasst Parzellen im Bereich Kapellenstraße, von denen bis auf zwei alle bebaut sind. Der Plan stammt aus dem Jahr 1972.
  • Plan Nr. 15 – Bäckengraben III: Dieser umfasst Parzellen im Bereich Weingartenstraße / Ofnergut, von denen bis auf zwei alle bebaut sind. Der Plan stammt aus dem Jahr 1974 und wurde 1989 geringfügig angepasst.
  • In den Stellungnahmen des Ortsplaners wird festgehalten, dass diese Pläne aufgrund ihres Alters keinesfalls mehr den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes entsprechen.
  • Es wird einstimmig beschlossen das Verfahren zur Auflassung dieser 2 Pläne einzuleiten.· Mayr Karl und Rosina - Stellungnahme zur Gewerberechtsverhandlung
  • Um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Abänderung der Gasthaus-Betriebsanlage, Rosenthal 25 wurde angesucht. Das Projekt wurde baurechtlich geprüft und genehmigt.
  • Vor Erteilung der gewerberechtlichen Bewilligung ist die  Gemeinde zu hören.
  • Da durch die Speisesaalerweiterung keine negative Auswirkung zu befürchten ist wurde im Bauausschuss einstimmig beschlossen der gewerbebehördlichen Genehmigung bei Einhaltung der gewerbebehördlichen Vorschreibungen zuzustimmen.
  • · Sibu Design GmbH & Co KG, Jupiterstraße 8 – Stellungnahme zur Gewerberechtsverhandlung
  • Die Firma hat unter Vorlage von Projektsunterlagen um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Abänderung der Betriebsanlage durch den Betrieb von zwei bestehenden Stanzschneidmaschinen während des Nachtzeitraumes (22.00 bis 6.00 Uhr) und die Aufstellung und den Betrieb einer zusätzlichen Profilummantelungsmaschine sowie um innerbetriebliche Maschinenumstellung angesucht.
  • Es wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Mesungen am nächstliegenden Wohnhaus (Sill) ergaben einen Mittelwert von 29,3 dB. Dieser Wert liegt deutlich unter der Grenzwertverordnung (55dB bei Tag bzw. 45 dB bei Nacht).
  • Im Gutachten wird festgehalten, dass die ermittelten Auswirkungen bei Betrieb der Stanzen bei geschlossenen Fenstern und Türen deutlich unter dem Umgebungslärm liegen.
  • Im Bauausschuss wurde daher einstimmig beschlossen, dass es keine Bedenken gegen die Erweiterung und die Umstellung gibt.  · Prüfbericht des Landes
  • Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat von 08. 01. 2007 – 16. 04. 2007 durch einen Prüfer gemäß Gemeindeordnung eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde vorgenommen. Geprüft wurden die Jahre 2004 bis 2006 und der Voranschlag für das Jahr 2007. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung der öffentlichen und sozialen Einrichtungen. Weiters unterbreitet er Vorschläge zur Verbesserung, die von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen sind. Vom Gemeinderat sind konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Vorschläge zu beschließen.
  • Es geht dabei um: Mittelfristigen Finanzplan, Fremdfinanzierungen, Personalplanung, Personal, Gebühren für Wasser und Kanal, Auslagerung Kindergarten Ausspeisung, Kindergarten Beirat, Schwimmbad Eintrittspreise, Schwimmbad Pacht, Prüfungsausschuss, Feuerwehr Budget, Feuerwehr Neuanschaffungen, Gastschulbeiträge, Versicherungen, Stromkosten, Tourismus, Schneeräumung Gehsteige, Schulbuswartehäuschen, Straßenbau;
  • Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erledigung der Vorschläge bzw. Empfehlungen werden mit 24 Stimmen – 1 Enthaltung Hager , SPÖ (er kann den Punkten Feuerwehr und Energie nicht zustimmen) – beschlossen.· Allfälliges
  • Ø Kanalbau BA 13 Wasserrechtsverhandlung
  • Die wasserrechtliche Verhandlung für das Kanalprojekt Trattenbach wurde abgehandelt. Es wurde festgestellt, dass die Kläranlage bereits jetzt zwischen 90 u. 100 % ausgelastet ist. Wahrscheinlich muss sie vergrößert werden.
  • Ø Baulandsicherungsvertrag
  • GR Günther Steindler gibt folgende Stellungnahme
  • zum Thema Baulandsicherungsvertrag, welcher von der ÖVP im Alleingang beschlossen wurde und dem die SP-Fraktion (nach in Anspruchnahme rechtlicher Beratung) wegen Sittenwidrigkeit nicht zugestimmt hat, ab:
  • Die SP Ternberg hat am 20. August schriftlich die Einberufung einer Gemeinderatssitzung gefordert, in welcher die Thematik des Baulandsicherungsvertrages nochmals behandelt hätte werden sollen.
  • Der mit den Stimmen der ÖVP beschlossene Baulandsicherungsvertrag wurde vom Anwalt der Betroffenen (Frau Regina Wesner) als sittenwidrig tituliert. Für den Fall einer Nichtänderung wurde eine Klage angedroht.
  • Wäre es zu einer Anfechtungsklage gekommen hätte die Gemeinde Ternberg mit beträchtlichen Anwalts- und Gerichtskosten zu rechnen gehabt. Das wollten wir verhindern.
  • Da die SP Fraktion schon im Vorfeld der Abstimmungen auf die Problematik und Anfechtbarkeit des Vertrages hingewiesen hatte, sollte diese Sitzung eine letztmalige Chance zur gütlichen Einigung bieten und Kosten sowie erhebliche Unannehmlichkeiten von der Gemeinde abwenden.
  • Nach einem Gespräch zwischen Ihnen, Herr Bürgermeister, dem Vertrag erstellenden Notar und dem Anwalt der Betroffenen kam es anscheinend endlich zu einer Erkenntnis.
  • Sie, Herr Bürgermeister, boten an, wenn die SP- Fraktion von ihrer Forderung nach einer Gemeinderatssitzung absieht, dann würde von Ihrer Seite auf die, vom Rechtsanwalt der Betroffenen geforderten Änderungen im Baulandsicherungsvertrag eingegangen werden.
  • Jetzt, da wir die Forderung nach einer Gemeinderatssitzung zurückgezogen haben, möchte ich von Ihnen über den Stand in der Sache Baulandsicherungsvertrag informiert werden.
  • Ø Schotterhaufen in Breitenfurt
  • GR Hager bittet, dass man bei der BH Steyr-Land fragt, was mit dem Schotterhaufen los ist. Er hat erfahren, dass um eine naturschutzbehördliche Verlängerung angesucht wurde. Es steht auch ein Brecher dort. Er möchte wissen, ob es eine gewerberechtliche Bewilligung für diesen Brecher gibt.
  • Ø Kreuzung Fa. Hinterplattner – Ternberger Landesstraße
  • GR Hager bringt die Situation bei dieser Kreuzung zur Sprache. Jeweils Montag und Freitag herrscht dort eine hohe Autofrequenz wegen der Öffnung des ASZ. Es ist sehr gefährlich wegen der Sträucher und Hecken. Man muss fast auf die querende Straße hinausfahren, um zu sehen, ob vom Ort ein Auto kommt. Er möchte, dass dort eine Lösung gefunden wird.
  • Ø Kreuzungsbereich Thalerstraße – Jägerweg
  • GR Wimmer fragt, ob es möglich ist, eine Vorrangtafel aufzustellen bzw. eine Begehung zu machen wegen der Regelung beim Freinbergweg und Jägerweg. Er möchte dies geregelt haben.
  • Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass auch in diesem Bereich die Rechtsregel gilt.  Jede Gemeinderatssitzung ist öffentlich!
  • Sie können ohne Voranmeldung zuhören.
  • Laut Gemeindeordnung dürfen Sie in Sitzungsprotokolle Einsicht nehmen und sich gegen Kostenersatz Kopien anfertigen lassen.

 

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