• 04. Dezember 2003

  • · Voranschlag für das Finanzjahr 2004
  • Der Voranschlag weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen von € 4 177 700,-- und
  • Ausgaben von € 4 348 400,-- auf.
  • Das Finanzjahr 2004 weist wiederum einen Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt von € 170.000,-- aus.
  • Um die sogenannten Maastricht-Kriterien erfüllen zu können wird der voraussichtliche Fehlbetrag für das Jahr 2003 von rd. € 300.000,-- ausgegliedert.
  • Diese Maßnahme und laufend schlechter werdende Umfeldbedingungen im Gemeindehaushalt haben
  • 7 SPÖ-Gemeinderäte bewogen sich bei der Beschlussfassung der Stimme zu enthalten.
  • Der außerordentliche Voranschlag sieht Einnahmen von E€ 1 467 600,-- vor und
  • Ausgaben von € 1 526 500,--; es ergibt sich ein Abgang von € 58 900,--.
  • Schuldenstand per 31. 12. 2003 € 5 308 354,27.
  • Der Voranschlag wir mir 17 Stimmen (ÖVP, BPT, 2 SPÖ) – 8 Enthaltungen (7 SPÖ, FPÖ) – beschlossen.· Mittelfristiger Finanzplan
  • Dieser Finanzplan ist für 5 Jahre im Voraus zu erstellen und jährlich anzupassen.
  • Dieser Plan zeigt vor allem auf, dass, sofern in den nächsten Jahren keine neuen Einnahmequellen erschlossen werden können (wie z.B. Betriebsansiedelungen....), die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen (hier vor allem durch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Hauptschule Ternberg und im Freibad). Der Finanzplan wird mit 24 Stimmen - 1 Enthaltung (SPÖ) - beschlossen.
  • · Bedarfszuweisungen 2004 - Prioritätenreihung
  • Hier musste Bürgermeister Buchberger bereits seine erste schmerzliche Erfahrung machen, nämlich dass auch Landesrat Stockinger (seit der Regierungsbildung zuständig für die ÖVP-Gemeinden) nicht mehr Geld für die Marktgemeinde Ternberg übrig hat.
  • Ganz im Gegenteil, die laut Prioritätenplan 2002 vorgesehenen Maßnahmen für 2004 (Bau Feuerwehrhaus Trattenbach und Ankauf Feuerwehrauto Schattleiten-Schweinsegg) müssen auf 2006 bzw. 2005 verschoben werden.
  • Die Marktgemeinde Ternberg darf jährlich nur 3 Bedarfszuweisungsanträge stellen und die sind heuer notwendig um Schulden aus der Vergangenheit abzudecken, daher dürfen derzeit keine neuen Projekte begonnen werden.
  • Bedarfszuweisungsanträge für 2004:
  • BZ für nicht ausfinanzierte Projekte aus der Vergangenheit rd. € 21 000,--
  • BZ für 2003 angeschafften Graswagen € 8 900,--
  • BZ für Abgang 2003 in Höhe von rd. € 300 000,--
  • Die Prioritätenreihung wird mit 22 Stimmen –1 Enthaltung (SPÖ), 2 Gegenstimmen (SPÖ) – beschlossen.· Gemeindestraßenbau im Jahre 2004
  • Es sind geplant:
  • Die Schwandaustrasse zu asphaltieren - geschätzte Kosten € 67 500,--;
  • Das Derflerfeld mit einer Rohtrasse aufzuschließen – geschätzte Kosten € 76 800,--;
  • Marienplatz – Instandsetzung – geschätzte Kosten € 3 600,--;
  • Gehweg Kopf – Verbreiterung entlang der Bundesstraße (der Gehweg vom Haus Vorderwinkler bis Einmündung Hauptstraße wird aufgelassen) – geschätzte Kosten € 5 000,--;
  • Der Grundsatzbeschluss für diese Projekte wird einstimmig beschlossen.
  • Gebaut kann erst werden, wenn die Finanzierung gesichert ist – vorläufig gibt es noch keine Finanzierungsmöglichkeit – laut Bürgermeister besteht diese erst 2005.· Abfallgebührenordnung – per 01. 01. 2004
  • Die Abfallgebühr beträgt:
  • a) je abgeführten Container:
  • mit 1100 Liter Inhalt bisher € 72.08 neu € 73,52
  • mit 700 Liter Inhalt bisher € 51,38 neu € 52,41
  • b) je zusätzlich angekauften und abgeführten Abfallsack
  • mit 60 Liter Inhalt bisher € 1,73 neu € 1,77
  • zusätzlich ist eine monatliche Grundgebühr
  • zu entrichten in der jährlich 13 Müllsäcke enthalten sind:
  • Einpersonenhaushalte bisher € 4,60 neu € 4,69
  • Zweipersonenhaushalte bisher € 5,75 neu € 5,86
  • Für Haushalte ab 3 Personen bisher € 6,52 neu € 6,65
  • Für Zweitwohnsitzhaushalte bisher € 4,60 neu € 4,69
  • Für Betriebe bisher € 6,52 neu € 6,65.
  • 10 % Umsatzsteuer wird zusätzlich vorgeschrieben.
  • Die Gebührenordnung wird einstimmig beschlossen· Wassergebührenordnung – per 01. 01. 2004
  • Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage bisher
  • € 12,10 neu € 12,15, mindestens aber bisher € 1512,18 neu € 1518,--.
  • Die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bisher € 1512,18 neu € 1518,--. Wasserbezugsgebühren:
  • Pro m³ bisher € 1,09 neu € 1,12;
  • Jährliche Bereitstellungsgebühr bisher € 21,84 neu € 22,28.
  • Monatliche Zählergebühr bisher € 1,33 neu € 1,36.
  • 10 % Umsatzsteuer werden zusätzlich vorgeschrieben.
  • Die Gebührenordnung wird einstimmig beschlossen.· Kanalgebührenordnung – per 01. 01. 2004
  • Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemessungsgrundlage bisher € 16,57 neu € 16,87. Mindestanschlussgebühr bisher € 2486,-- neu € 2530,--.
  • Wird auf einem Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen, so ist für jede zusätzliche Stelle zusätzlich bisher € 1491,40 neu € 1517,80 zu entrichten.
  • Kanalbenützungsgebühr: je m³ bezogener Wassermenge bisher € 2,54 neu € 2,78. (Ab 2005 € 3,02, ab 2006 € 3,26, ab 2007 € 3,50).
  • Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke von denen nur Niederschlagswässer in das öffentliche Kanalnetz geleitet werden beträgt jährlich für je angefangene 500 m² Grundfläche bisher € 117,86 neu € 119,95.
  • Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kläranlagen wird eine Benützungsgebühr wie bisher eingehoben:
  • a) Senkgrubeninhalte pro m³ € 3,81
  • b) Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen pro m³ € 5,03.
  • Zu den Gebühren und Entgelten ist die gesetzliche 10%ige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
  • Die Gebührenordnung wird einstimmig beschlossen.· Leichenhallengebühren per 01. 01. 2004
  • Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 37,10 (alt: € 37,08)
  • Für jeden weiteren Tag € 9,30 (alt 9,27)
  • Für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche in der Aussegnungshalle € 9,30 (alt 9,27)
  • Benützung der Kühlbox pro Tag € 18,60 (alt 18,54)
  • Einstellung einer Leiche je Tag € 14,50 (alt 14,42)
  • Die Anpassung wird einstimmig beschlossen.· Eisenbahnkreuzung „Aigner“
  • Die Kosten für die Lichtsignalergänzung betragen € 13 900,-- + Ust.
  • Laut Schreiben der ÖBB sieht das Eisenbahngesetz vor die Kosten solcher Anlagen 50:50 zwischen ÖBB und Gemeinde zu teilen.
  • Eine Kostenbeteiligung der Marktgemeinde von  € 6950,-- wird mit 24 Stimmen – 1 Enthaltung (SPÖ) - abgelehnt.· Schülerfreifahrten
  • Der Transport der Schüler und Kindergartenkinder wird von der Marktgemeinde mit teilweise eigenem Personal und teilweise eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Die Marktgemeinde beschäftigt hier fünf Teilzeitkräfte und verwendet 4 Kleinbusse. Die Tatsache, dass die Marktgemeinde den gesamten Kindergartenkinder- und Schülertransport selbst durchführt, stellt eine absolute Ausnahme im gesamten Bundesland dar.
  • Die Landesprüfer schlagen vor diese Dienstleistungen an Privatunternehmen auszulagern, weil dadurch Kosten gespart werden.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Vorkehrungen zur Auslagerung zu treffen.
  • · Tourismusverband – Beitritt zum „mehrgemeindigen“ Tourismusverband
  • Laut Bürgermeister gibt es von den Verantwortlichen des mehrgemeindigen Tourismusverbandes „Nationalpark Region Ennstal“ bereits die Zusage, dass, wenn die Marktgemeinde Ternberg dem „mehrgemeindigen“ Verband beitritt, folgende Beträge an die Marktgemeinde Ternberg zurückfließen:
  • Ø rd. € 1.100,-- (= 10 % der bezahlten Interessentenbeiträge)
  • Ø rd. € 7.550,-- (= Unterschiedsbetrag zwischen Tourismusgemeinde Kat. B zu Kat. C)
  • Von der bisherigen Tourismuskommission Ternberg gab es jedoch bis jetzt noch keine Beschlussfassung. Diese wünscht aber auf Grund der jetzigen Umstände eine Rückstufung auf Kat. C.
  • Ferner steht noch nicht fest, ob die Rückflussbeträge zukünftig für neue Tourismusaktivitäten zur Verfügung stehen oder ob damit der Kultur- und Heimatpflegeverein Trattenbach unterstützt wird.  
  • Die Auflösung des Tourismusverbandes Ternberg und der Beitritt zum mehrgemeindigen Tourismusverband „Nationalparkregion Ennstal“ wir mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (SPÖ) - beschlossen.· Altstoffsammelzentrum – Personal
  • Bisher wurde das Personal von der Marktgemeinde eingestellt und verwaltet. Ab 01. 01. 2004 erfolgt die Personalaufnahme und -verwaltung durch den Bezirksabfallverband.
  • Diese Änderung wird einstimmig beschlossen.· Wildbachverbauung – Fürstengräben
  • Durch das Hochwasser am 12. 08. 2002 wurde das Fürstengut stark gefährdet. Verbauungs- und Sicherungsmaßnahmen sind teilweise schon erfolgt und werden noch durchgeführt.
  • Gesamtkosten € 150 000,--;
  • Der Gemeindeanteil beträgt 2 % (€ 3 000,--).
  • Die Verpflichtungserklärung für den Gemeindeanteil wird einstimmig beschlossen.· Amtsleiterbestellung
  • In geheimer Abstimmung wird mit 14 Stimmen – 11 Stimmenthaltungen – Herr Johann Haider per
  • 01. 01. 2004 zum Amtsleiter bestellt.Unter Allfälliges fragt Vizebgm. Steindler an:
  • · Wann wird das flächenwirtschaftliche Konzept (Steinschlagsicherung) in Trattenbach umgesetzt?
  • Laut Bürgermeister derzeit aus finanziellen Gründen nicht möglich.
  • · Wann wird die Waldrandstraße ausgebaut und wie wird diese vor Steinschlag gesichert?
  • Laut Bürgermeister ist ein Ausbau nicht möglich (Privatbesitz Gerstmayr). Steinschlagsicherung aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich.
  • Vizebgm. Steindler stellt fest,
  • · dass in der Kornblumenstraße, Bereich „Michlmayrsiedlung“, von Anrainern eine Geschwindigkeitsbeschränkung gewünscht wird und seiner Meinung nach auch sinnvoll wäre. Nötige Schritte für diese Maßnahme sollen eingeleitet werden.
  • Vizebgm. Steindler schlägt vor,
  • den Bereich der 70 kmh Beschränkung in der Grünburgerstraße – Bereich Einfahrt Sparrsiedlung – zu verlängern, sodass sich die Einmündungen Jupiterstraße (Gewerbegebiet) und Steinbacherstraße noch in der Beschränkungszone befinden.

 

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