• 12. Februar 2004

  • · Sanierung der Hauptschule
  • · Grundsatzbeschluss
  • Ein Grundsatzbeschluss ist erforderlich um in das Schulbauprogramm des Landes OÖ aufgenommen zu werden. Dieser Grundsatzbeschluss zur Sanierung wird einstimmig gefasst.
  • · Raumerfordernisprogramm
  • Das Amt der Landesregierung, Abt. Bildung, Jugend und Sport, hat das Raumerfordernisprogramm festgesetzt. Gemäß dieses Programms wurden 2 zusätzliche Gruppenräume von je ca. 40 – 45 m² (Richtung Musikheim) und die Vergrößerung des bestehenden Turngeräteraumes auf ein Ausmaß von 60 – 70 m² (zur Zeit 30 m²) genehmigt. Dem Raumerfordernisprogramm wird einstimmig die Zustimmung erteilt.
  • SPÖ-GR Nagler fragt bezüglich Sanierung an, ob die vom Energiesparverband angebotene kostenlose Energiesparberatung in Anspruch genommen wird.
  • SPÖ-GR Hager meint, dass sich mit der Sanierung der Hauptschule die einmalige Chance bietet, bei der Heizung auf Hackschnitzel oder Pellets (biogene Schiene) umzusteigen. Es könnte ein Startprojekt mit Erweiterung als Fernheizung für alle öffentlichen Projekte werden.
  • Es wäre sinnvoll auch das Gebäude „Betreutes Wohnen“ mit einer Fernwärmeheizung auszustatten, wenn es preislich vertretbar ist.
  • · Architektenbestellung
  • Die Gemeinde ist bestrebt, mit der Sanierung in das Schulbauprogramm 2007 des Landes OÖ aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist eine grobe Kostenschätzung (Architektur, Haustechnik, Elektronik) durch einen Architekt, der vom Gemeinderat damit beauftragt werden muss.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Architekten Schmid +Leitner (machten auch die Planung zur Sanierung der VS Trattenbach) mit der Grobkostenschätzung zu beauftragen.
  • Kosten der Schätzung € 9 960,--.
  • · Kanalbau BA 10 – Dürnbach
  • Die Gesamtkosten für den Bauabschnitt betragen € 665 000,--. Dieser Betrag wird mit € 257 236,-- gefördert. Dem Fördervertrag wird einstimmig die Zustimmung erteilt.
  • · VS Trattenbach – Sanierung – Auftragsvergaben
  • Auf Grund der Ausschreibung wurde festgestellt, dass der vorgesehene Finanzierungsrahmen eine Gesamt- sanierung (€ 401 031,81 – das waren Mehrkosten von € 120 502,81 gegenüber der vom Land genehmigten € 280 530,--) nicht ermöglicht. In Folge wurde von der Landesregierung einer Kostenerhöhung um € 63 811,-- zugestimmt, sodass sich der max. förderbare Kostenrahmen auf € 344 341,-- erhöht.
  • Einsparungen mussten getroffen werden. Man einigte sich, dass die Sanitäranlagen im Turnsaalbereich (Absprache mit Musik Trattenbach – da Turnsaal Probenraum) nicht saniert werden, ein anderes Dachmaterial verwendet wird, das geplante Vordach im Bereich der Stiege wegfällt, etc.
  • Die Feuerwehrmusik wird € 10 000,-- (da Proberaum in der Schule) zur Sanierung beitragen.
  • Die Aufträge werden einstimmig an die Bestbieter vergeben:
  • · Baumeisterarbeiten: Fa. Arthofer BaugesmbH. Behamberg; € 119 181,76;
  • · Zimmermannsarbeiten: Fa. Andreas Hollnbuchner, Ternberg; € 11 419,64;
  • · Dachdecker - und Spenglerarbeiten: Langthaler & Co, Steyr; € 26 743,66;
  • · Elektroinstallationsarbeiten: Kammerhofer & Co, Steyr; € 24 651,11;
  • · Heizung, Lüftung und Sanitärarbeiten: Fa. Höber, GesmbH., Steyr; € 36 606,29
  • · Trockenbauarbeiten: Fa. Bachl GesmbH., Wartberg an der Krems; € 6 348,40;
  • · Tischlerarbeiten: Fa. Hackl, GesmbH., Steyr; € 19 141,68;
  • · Fensterarbeiten: Fa. Hainisch Internorm, Ternberg; € 9 164,40;
  • · Verglasungsarbeiten: Fa. Hayek, Steyr; € 3 282,--;
  • · Malerarbeiten: Fa. Huber GesmbH., Steyr, € 13 684,19;
  • · Fliesenlegerarbeiten: Fa. Seyrlehner Max, Behamberg; € 14 406,06;
  • · Schlosserarbeiten: Fa. FRATU-Aigner, Metallbau, Steyr; € 12 381,60;
  • · Bodenlegerarbeiten: Fa. Huber, GesmbH., Steyr; € 6 882,24;
  • · Natursteinarbeiten: Fa. Hinterplattner GmbH., Ternberg; € 11 754,82; Mit den Bauarbeiten wird am 5. April begonnen. Mit Schulbeginn im Herbst 2004 ist die Schule wieder bezugsfertig. Auf Anfrage ob mit den Baufirmen eine Pönale vereinbart wurde, falls die Bauzeit nicht eingehalten wird, erklärt der Bürgermeister, dass er annimmt, dass dies vom Architekten berücksichtigt wurde.
  • · Freiwillige Feuerwehren – Auszahlung der Gemeindebeiträge
  • Die 5 Feuerwehren reichen jährlich einen Voranschlag für das nächste Finanzjahr ein.
  • Für jede einzelne Bestellung fallen für die Gemeinde 6 Schritte an – das ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand.
  • In Zukunft sollen den Feuerwehren die Jahresbeträge in jeweils 2 Raten - am 1. April und am 1. Oktober ausbezahlt werden. Die Feuerwehren haben die Bestellungen dann selbst, unter Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes, zu machen.
  • Die Änderung der Vorgangsweise soll nur folgende Posten betreffen: Betriebsausstattung, geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Treibstoffe, chemische und sonstige artverwandte Mittel, sonstige Verbrauchsgüter, Instandhaltung von Gebäuden, Maschinen und Geräten, Fahrzeugen und sonstigen Anlagen, Postdienste.
  • Am Jahresende sollen die Feuerwehren der Gemeinde eine genaue Aufstellung übermitteln.
  • Gelder, die von den Feuerwehren für Einsätze bei Verkehrsunfällen etc. vorgeschrieben und eingehoben werden können, sind direkt von den Feuerwehren den Verursachern bzw. deren Versicherungen vorzuschreiben. Förderungen durch das Landesfeuerwehrkommando für Anschaffungen sind von den Feuerwehren selbst zu beantragen. Wenn Förderungen nicht beantragt werden, trägt den ausgefallenen Betrag die Feuerwehr und nicht die Gemeinde.
  • Es wird einstimmig beschlossen den Feuerwehren 2004 folgende Beträge jeweils in 2 Raten auszubezahlen:
  • FF Ternberg: € 6 200,--; FF Trattenbach € 7 400,--; FF Reitnerberg: € 6 200,--; FF Schattleiten-Schweins-egg € 6 700,--; FF Schweinsegg-Zehetner: € 3 400,--;
  • · Schülerfahrten
  • In der Gemeinderatssitzung am 04. Dez. 2003 wurde die weitere Vorgangsweise des Schüler- und Kindergartenkindertransportes behandelt.
  • Auch eine Ausgliederung wurde in Erwägung gezogen, weil diese von den Landesprüfern zur Kosteneinsparung empfohlen wird und der Ankauf von weiteren Schulbussen nicht mehr genehmigt wird.
  • Der Bürgermeister berichtet, dass die Fa. PROMObil Werbung GmbH &Co. KG der Gemeinde ein Angebot über die Zurverfügungstellung eines 9sitzigen Busses (Fiat Scudo) unterbreitet hat. Die Firma würde jeweils nach 5 Jahren einen neuen Bus zur Verfügung stellen, welcher durch Werbeträger auf dem Fahrzeug finanziert wird. Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages ist, dass es der Firma PROMObil gelingt, das Fahrzeug stets ausreichend mit Werbeträgern zu belegen.
  • Der Vertrag für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Busses mit der Fa. PROMObil wird einstimmig beschlossen.
  • Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Firma genügend Werbeträger für den Bus findet.
  • Auf Anfrage erklärt der Bürgermeister, dass er keine Gemeinde kennt, die einen Bus dieser Firma für den Schülertransport verwendet, weil in den anderen Gemeinden der Schülertransport nicht über die Gemeinde abgewickelt wird. Der Bürgermeister hat bezüglich Ausgliederung Bedenken ob man einen verlässlichen Betreiber finden würde. Vizebgm. Steindler spricht sich dafür aus, die Ausgliederung weiterzuverfolgen. Wenn der Transport in allen umliegenden Gemeinden ausgegliedert ist und damit Kosten gespart werden, warum soll es dann in Ternberg nicht funktionieren? GR Blasl meint, die Einstellung eines Werbebusses bringt keine wirkliche Lösung für das Problem mit dem Schülertransport. Die laufenden Kosten für den Transport werden dadurch nicht geringer.
  • Man fragt sich: Was passiert, wenn die Fa. PROMObil die nötigen Werbeträger nicht findet?
  • Fangen wir dann mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wieder an eine Lösung zu suchen?
  • · FC-Siro – Ansuchen um Unterstützung
  • · Ankauf eines Schlitz- und Aerifiziergerätes
  • Das Gerät zur Belüftung des Rasens kostete € 1 680.--;
  • Es wird einstimmig beschlossen € 280,-- als finanzielle Unterstützung zu gewähren.
  • · Ankauf einer Bewässerungseinrichtung
  • Um Unterstützung zur Errichtung einer Bewässerungsanlage mit Brunnen für den Fußballplatz wurde angesucht. Gesamtkosten € 11 000,--;
  • Es wird einstimmig beschlossen die Errichtung der beweglichen Bewässerungsanlage mit € 2 500,-- zu fördern und den Betrag 2005 auszuzahlen.
  • · Zufahrtsbrücke zum Haus Gruber Bruno
  • Ansuchen um finanzielle Unterstützung
  • Herr Gruber Bruno, Trattenbach, Kienbergstr. 14 musste aus Sicherheitsgründen die Brücke erneuern.
  • Kosten € 3 000,--.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Brückenerneuerung mit € 500,-- zu unterstützen und den Betrag nach Vorlage der Rechnungen auszufolgen.
  • · Kanalbau BA 10 – Auftragsvergabe
  • Planungsauftrag betreffend Ausschreibung, Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht und Kollaudierung – Kosten € 43 245,--;
  • Der Bauabschnitt betrifft den Ortsteil Dürnbach inkl. Erlenweg, Rosenweg und Wiesenweg. Der Auftrag beinhaltet 45 Hausanschlüsse und 5 Pumpwerke.
  • Vizebgm. Steindler bringt vor, dass im Rosenweg noch einige Wasser -Hausanschlüsse offen sind. Er fragt, ob man hier die Leitung nicht gleich mitverlegen könnte um spätere Aufgrabungen zu vermeiden.
  • Es wird einstimmig beschlossen den Planungsauftrag an DI Rothuber&Partner ZT-GesmbH., Attnang-Puchheim zu vergeben.
  • · Haider Herbert – Ausbau der Hofzufahrt
  • Herr Haider Herbert hat um den Ausbau und die Staubfreimachung der Hofzufahrt (ca. 100 m) zu seinem Anwesen Steinbacher Str. 33 (vlg. Rankl) angesucht. Der vorbeiführende Güterweg wurde 1967 errichtet – der Hausanschluss wurde nicht hergestellt.
  • Es wird einstimmig beschlossen den Ausbau in das Güterwegbauprogramm aufzunehmen und je nach finanzieller Möglichkeit auszuführen.
  • · Schwödiauer, Roseggerstr. 14
  • Ansuchen um Asphaltierung des noch nicht staubfreien Streifens vor dem Grundstück.
  • Auf der Seite des Grundstückes Schwödiauer ist ein Streifen der Roseggerstraße nicht asphaltiert, weil die Errichtung eines Gehsteiges auf beiden Straßenseiten geplant war.
  • Herr Schwödiauer hat um Staubfreimachung des Straßenstückes angesucht.
  • Im Bauausschuss kam man zur Ansicht, dass der noch nicht staubfreie Streifen bei gegebenem Anlass z. B. bei der geplanten Kanalerneuerung in der Al. Bachner Str. im heurigen Jahr mitasphaltiert werden soll. Bei den Arbeiten soll die spätere gesamte Gehsteigerrichtung berücksichtigt werden.
  • Der Bürgermeister ist der Ansicht, man soll den Teil (30 lfm) des Gehsteiges beim Haus Schwödiauer jetzt errichten. Vizebgm. Steindler erklärt dazu, dass die SPÖ-Fraktion der Ansicht ist, dass das Stück Gehsteig jetzt noch nicht errichtet werden soll, sondern nur die Asphaltierung des Straßenstückes, um die Herr Schwödiauer angesucht hat, erfolgen soll. Eine Lösung für den gesamten Gehsteig vom Haus Enzenebner bis zum Haus Hinterplattner soll im Zuge der Aufschließung des Derflerfeldes erfolgen.
  • Es wird mit 19 Stimmen (6 Enthaltungen SPÖ) beschlossen den Gehsteig vom Haus Großalber Johannes bis zum Stiegenaufgang der Ehegatten Schwödiauer (ca.30 lfm) zu errichten und zu asphaltieren.
  • · Zufahrtsstraße zwischen Tankstelle Kopf und der daneben liegenden Bauparzelle
  • Die Ehegatten Paul und Gerlinde Brandstetter (Tochter und Schwiegersohn der Ehegatten Kopf ) wollen auf der Bauparzelle hinter der Tankstelle Kopf ein Wohnhaus errichten. Daher haben sie um Herstellung der Zufahrtsstraße (ca. 60 m), zumindest als Rohtrasse, angesucht. Kanal und Ortswasserleitung sind in diesem Bereich schon verlegt.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Zufahrtsstraße als Rohtrasse zu errichten.
  • · Verlegung des öffentlichen Wanderweges im Bereich „Weißenstein“, Blasl Reinhard
  • Am öffentlichen Wanderweg von der Kirche Trattenbach zum Anwesen “Weißenstein“ hat vor längerer Zeit eine Rutschung stattgefunden. Daher hat sich der Wegverlauf auf den Privatgrund des Herrn Blasl verlagert. Auf Grund der starken Frequenz hat Herr Blasl Tafeln aufgestellt: „Privatweg“, „Betreten verboten“ und „Reiten verboten“.
  • Das nicht begehbare öffentliche Wegstück soll aufgelassen und dafür der jetzt bestehende private Weg in das öffentliche Gut übernommen werden.
  • Es wird einstimmig beschlossen, dass der Tausch erfolgt, die Tafeln „Privatweg“ und „Betreten verboten“ entfernt werden müssen, das „Reiten verboten“ jedoch aufrecht bleibt. Vermessungskosten trägt die Gemeinde.
  • Allfälliges:
  • · Förderung für biologische Kleinkläranlagen in der Gelben Zone
  • Vizebgm. Steindler bringt zur Sprache, dass es innerhalb der Gelben Zone Häuser gibt, bei denen scheinbar keine Aussicht auf einen Kanalanschluss besteht, und daher biologische Kleinkläranlagen errichten werden. Für diese Kläranlagen in der Gelben Zone gibt es aber keine Förderung, weil die Gemeinde verpflichtet ist, innerhalb dieser Zone das öffentliche Kanalnetz auszubauen und dann besteht natürlich Anschlusspflicht.
  • Er fragt ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gäbe, dass auch diese biologischen Kleinkläranlagen gefördert werden. Der Bürgermeister erklärt, dass mit Hr. DI Dienisch wegen der Erstellung eines Entsorgungskonzeptes für Ortsteile, wo kaum ein Kanal verlegt werden wird Kontakt aufgenommen wurde. Davon betroffen ist auch Trattenbach.
  • Weiters erklärt der Bürgermeister, dass eine Änderung der Gelben Linie kaum möglich sein wird, weil dies zu Rückzahlungen von Förderungen für die Gemeinde führen würde.

 

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