• 06. April 2006

  • · Rechnungsabschluss 2005
  • Ordentlicher Haushalt:
  • Einnahmen € 4 626 472,98
  • Ausgaben € 4 654 782,75
  • Fehlbetrag €       305 266,86
  • Außerordentlicher Haushalt:
  • Einnahmen € 975 379,62
  • Ausgaben € 1 002 989,69
  • Fehlbetrag €          27 610,07
  • Schuldenstand der Marktgemeinde per 31. 12. 2005
  • € 5 432 977,40.
  • (per 31. 12. 2004 € 5 405 950,83)Vizebgm. Steindler: Die SPÖ-Fraktion stellt fest, dass der Abgang ständig steigt. Dieser Fehlbetrag von über € 300 000,-- im ordentlichen Haushalt ist für uns Besorgnis erregend. Welche Maßnahmen gedenkt man zu treffen, um für die Zukunft eine Änderung herbeizuführen?
  • Der Rechnungsabschluss wird einstimmig beschlossen.
  • · Kanalbau BA 11 – Darlehensaufnahme
  • Im Finanzierungsplan für den BA 11 ist ein Darlehen in der Höhe von € 579 900,-- enthalten.
  • 9 Geldinstitue haben angeboten. Bestbieter für eine EURO-Finanzierung ist die Österr. Postsparkasse.
  • Es wird einstimmig beschlossen das Darlehen (Laufzeit 25 Jahre) beim Bestbieter aufzunehmen.
  • · Kanalbau BA 11 – Landesdarlehen
  • Angenommene Investitionskosten € 1 357 000,--.
  • Im Finanzierungsplan ist eine Landesförderung von € 74 400,-- vorgesehen, die in Form eines tilgungs- und zinsfreien Darlehens für die Dauer von 10 Jahren gewährt wird.
  • Die Schuldurkunde über € 74 400,-- wird einstimmig beschlossen.· Bebauungsplan Nr. 32 „Ternberg Ost“ – Auflassung
  • In der Gemeinderatssitzung am 13. Dez. wurde die Einleitung zur Auflassung des Bebauungsplanes einstimmig beschlossen. Von den verständigten Stellen wurde grundsätzlich kein Einwand erhoben. Die Energie AG wies lediglich auf die wegen der 30 kV-Leitung einzuhaltenden Schutzabstände hin. Die Raumord-nungsabteilung teilte mit, dass kein Einwand erhoben wird.
  • Es wird einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 „Ternberg Ost I“ aufzuheben und bei künftigen Bauverfahren auf das Orts- und Landschaftsbild laut Bauordnung und Bautechnikgesetz (insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Gebäude) besonders Rücksicht zu nehmen ist.· Flächenwidmungsplanänderung – Grundstück neben Friedhof für Biomasseheizwerk
  • Da die betroffenen Grundstücke auch im Örtlichen Entwicklungskonzept als Grünland (Friedhof ) ausgewiesen sind, müssen beide Pläne geändert werden. Bei Änderung des ÖEK ist eine Bürgerbeteiligung notwendig. Dies erfolgte durch Information im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Daraufhin ging lediglich ein Schreiben ein. Auf das Antwortschreiben erfolgte keine Reaktion. Es wird eingehend diskutiert.
  • GR Hager: Laut Amtsvortrag wurden von Umweltanwalt Dr. Wimmer und Univ. Prof. Dr. Mursch-Radlgruber mehrere Grundstücke für das Heizwerk als geeignet befunden. Um welche anderen Grundstücke handelt es sich?
  • Bürgermeister: Auf Grund der vorgenommen Messungen wurde dokumentiert, dass in der Beckenlage entlang der Bundesstraße alle Grundstücke mit dem gegenständlichen Grundstück vergleichbar und diese Messungen zu verwenden sind.
  • GR Wimmer: Durch die Zustimmung zur Umwidmung darf der Gemeinde keine Verpflichtung zur Energieabnahme von der Nahwärme Ternberg entstehen.
  • Vizebgm. Steindler: Der Standort ist im Ortsbereich; das Gebäude muss dem Ortsbild angepasst werden.
  • Teile der SPÖ-Fraktion werden der Umwidmung zustimmen. Dies ist aber nicht der Grundstein dafür, dass öffentliche Gebäude an die Nahwärme angeschlossen werden müssen, wenn es wirtschaftlichere Heizmethoden gibt. Die Gemeinde muss wirtschaftlich handeln und überprüfen, wo Kosten einzusparen sind.
  • GV Krieger: Trotz einiger Bedenken ist die SPÖ grundsätzlich dafür, dass ein Heizwerk, betrieben mit erneuerbarer Energie, errichtet wird. Aber die Bedenken der Bevölkerung sind nicht außer Acht zu lassen.
  • GR Gierer: Bei der Behandlung des ersten Projektes für das Heizwerk wurde von mir schon ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn ein Heizwerk errichtet wird, auch ein Verkehrskonzept erstellt werden muss.
  • Es gibt zwar, wie der Bürgermeister sagt, 2 Möglichkeiten das Grundstück verkehrsmäßig zu erschließen. Ein Verkehrskonzept von der Thalerstraße bis zum Sporn ist jedoch unbedingt erforderlich. Es ist nicht richtig eine stückerlweise Lösung zu praktizieren.
  • Die Gewerberechtsverhandlung findet am 19. April statt.
  • Die Bauausschusssitzung in der die Stellungnahme erarbeitet wird findet am 11. April statt.
  • Es wird mit 18 Stimmen (ÖVP,  4 SPÖ – Eibenberger, Steindler Günther, Krieger, Steindler Leopold; FPÖ), 3 Gegenstimmen (Gierer – SPÖ, BPT), 4 Enthaltungen (SPÖ – Born, Wiltschko, Wimmer, Hager) beschlossen die Grst. Nr. 1491/4 und 1491/2 Teil, KG Ternberg von Grünland (Friedhof) in „MB eingeschränktes gemischtes Baugebiet“ umzuwidmen.
  • · Flächenwidmungsplanänderung
  • Luidold Heinrich und Adelheid, Ternberg, Wurmbach 17 – Ansuchen um Änderung auf Betriebsbaugebiet
  • Bei der Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungs-planes wurde für die landwirtschaftliche Liegenschaft der Ehegatten Luidold eine „Sonderwidmung im Grün-land B“ vorgesehen, da in bestehende Gebäudeteile bereits ein Tischlereibetrieb des Sohnes eingebaut war.  Den Ehegatten Luidold wurde erklärt, dass eine „Baulandausweisung als Betriebsbaugebiet“ auf Grund der Raumordnungsbestimmungen nicht möglich ist.
  • Nun wurde aber doch um diese Baulandausweisung als Betriebsbaugebiet angesucht.
  • Hofrat Donauer erklärte, dass alles, was auf Grund der Raumordnungsbestimmungen im Bereich des Möglichen liegt, beim landwirtschaftlichen Anwesen bereits durchgeführt wurde. Die gewünschte Baulandausweisung kann auf keinen Fall genehmigt werden.
  • Es wird mit 22 Stimmen (ÖVP, SPÖ, 1 BPT – Großteßner-Hain), 1 Gegenstimme (FPÖ), 1 Enthaltung (ÖVP – Kopf) beschlossen das Ansuchen auf Umwidmung abzulehnen.
  • · Widmung als Gemeindestraße
  • Im Zuge des Kanalbaues wurde es erforderlich, im Bereich des Grst. Nr. 120/2, KG Bäckengraben, Eigentümer Ernst Pengelstorfer, ein Pumpwerk zu errichten. Die Zufahrtsstraße wurde in das öffentliche Gut über-nommen und soll dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht werden.
  • Die Widmung und die Einreihung werden einstimmig beschlossen.
  • · Schilfweg – Widmung als Gemeindestraße
  • Nach Errichtung des Kanals wurde der Schilfweg saniert bzw. ausgebaut. Die Straße wurde in das öffentliche  Gut übernommen und soll nun dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht werden.
  • Die Widmung und die Einreihung erfolgen einstimmig.
  • · Postamtsgebäude – Änderung des Mietvertrages
  • Von der Post und Telekom wurde im Juli 2005 dem Gemeindeamt eine Teilkündigung betreffend Räume im Haus Kirchenplatz 4 zugestellt.
  • Auf Grund der alten Mietverträge (zurückreichend bis in das Jahr 1944) wurde ein Ausmaß der weiter gemiete-ten Fläche von 82,67 m² angenommen und ein Pauschalmietzins von € 150,-- zuzüglich MWSt. beschlossen. Bei einer Nachmessung durch die Post wurde eine Fläche von 69,04 m² ermittelt. Der Mietzins von € 150,-- wurde auf die verminderte m² Anzahl umgerechnet und der neue Mietzins mit € 128,16 vorgeschlagen.
  • Es wird mit 24 Stimmen – 1 Gegenstimme FPÖ – beschlossen auf den Vorschlag der Post nicht einzugehen sondern auf die Miete von € 150,-- zu bestehen.
  • · Fa. WEIMA – Zubau einer Lagerhalle
  • Stellungnahme zur Gewerberechtsverhandlung
  • Im Bauausschuss wurde einstimmig beschlossen, dass seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die gewerberechtliche Bewilligung für den geplanten Zubau bestehen.
  • · Fa. Zerobin – Errichtung eines Werkstättengebäudes mit Lagerhalle, Betriebstankstelle und Büros im Betriebsbaugebiet Ebenboden
  • Stellungnahme zur Gewerberechtsverhandlung
  • Betriebszeiten Montag bis Samstag von 6.00 – 22.00 Uhr.
  • Eine unzumutbare Lärmbelästigung durch das geplante Bauvorhaben ist nicht zu erwarten, weil laut vorgelegter Beschreibung Wartungsarbeiten und das Betanken der Fahrzeuge nur 1 – 3 mal wöchentlich erfolgen.
  • Im Bauausschuss wurde einstimmig beschlossen, dass seitens der Gemeinde gegen die gewerberechtliche Bewilligung für den geplanten Bau keine Einwände bestehen, wenn beim vorgesehenen Waschplatz Richtung gegenüberliegender Siedlung entsprechende Lärm-schutzmaßnahmen getroffen werden und die Betriebszeiten zumindest am Samstag verkürzt werden.
  • · Hollnbuchner Andreas – Änderung der Betriebsanlage (Sägewerk) Bäckengraben 60
  • Stellungnahme zur Gewerberechtsverhandlung
  • Es ist geplant die bestehende Lagerhalle in ein Werkstättengebäude abzuändern, eine Abbundhalle, einen Schartenbunker mit Lager- und Heizraum sowie einen freien Lagerplatz zu errichten.
  • Im Bauausschuss wurde mehrheitlich beschlossen:
  • Gegen die gewerberechtliche Bewilligung für die geplante Änderung der Betriebsanlage bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände, wenn
  • Ø die in der Widmung MB erlaubten Grenzwerte hinsichtlich Geruch, Lärm, Rauch, Staub und Erschütterung sowie die bei der Gewerberechtsverhandlung geprüfte und genehmigte Betriebszeit eingehalten werden,
  • Ø eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem vorbeiführenden Güterweg möglichst vermieden und der Stellungnahme des Verkehrsexperten hinsichtlich Entfernung aller sichtbehindernden Gegenstände vom Fahrbahnrand entsprochen wird,
  • Ø zur Vermeidung einer nachteiligen Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer die Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung und die Bestimmungen des oö. Abwasserentsorgungsgesetzes eingehalten werden. Die Senkgrube ist regelmäßig zu entleeren und der Nachweis auf Verlangen im Gemeindeamt vorzulegen.
  • · Freibad Ternberg – Tarifordnung
  • Folgende Ermäßigungen werden neu aufgenommen:
  • Eintritt für Schüler – 15 bis 18 Jahre (vorher 19 J.)
  • mit gültigem Ausweis + 4youcard € 2,--
  • Gästekarte oder 4youcard: Erwachsene € 2,70
  • Erwachsene Kurzzeit (ab 16 Uhr) € 1,80
  • Kinder (6 – 15 Jahre) €  -,90
  • Die zusätzlichen Ermäßigungen werden einstimmig beschlossen.
  • · Öffentliches Personen- und Nahverkehskonzept – Finanzierung
  • Konzept Ternberg: Verbesserungen auf der Bahn, zusätzliche Vormittagsverbindung nach Steyr mit Bus
  • Kosten für Ternberg:
  • Verbesserten Busangebot in der Region: € 8 777,--/Jahr
  • Mobilitätsmanagement Kirchdorf – Steyr: € 959,--/Jahr
  • Umsetzungsbetreuung durch Rettensteiner/Besch: € 704,-- einmalig
  • Vizebgm. Steindler: Verbesserungen gibt es für Ternberg. In Trattenbach und Dürnbach halten nicht mehr alle Züge – da kann man nicht von Verbesserung sprechen.
  • Die Finanzierung des Konzeptes wird einstimmig beschlossen.
  • · Allfälliges
  • Ø Hauptschulsanierung
  • Vizebgm. Steindler: Die ÖVP veröffentliche in den TN, dass die Opposition dafür verantwortlich sei, dass Ternberg noch nicht in das Schulbauprogramm aufgenommen wurde.
  • Dazu erkläre ich, dass dies nicht stimmt.
  • Die SPÖ-Fraktion hat z. B. vor ca. 5 Jahren in dieser Angelegenheit das Energiecontracting abgegeben. Wurde dieses irgendwann behandelt? Die LAWOG hat angeboten, die HS-Sanierung vorzufinanzieren. Ist dies jemals in Betracht gezogen worden?
  • Bürgermeister: …… Es wurde alles unternommen, damit die Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben sind. Nur der letzte Teil bezüglich Heizung ist noch nicht fertig. Der Antrag konnte daher noch nicht abgegeben werden. ………
  • GR Hager: In Schwanenstadt wird die Schule in Passivbauweise saniert. 90 % weniger Energiekosten werden erwartet. Ich habe mir dieses Projekt angesehen und empfehle, diesen Bau zu verfolgen. Die Schule gleicht in etwa unserer HS.
  • Ø Wildbachverbauung Trattenbach – Geschiebesperren
  • Vizebgm. Steindler: Ich habe mit Herrn Eibenberger Franz die Stellen besichtigt. Vom Haus Zweckmayr (Reizen) hinauf befinden sich vier Geschiebesperren, zwei davon sind ein wenig ausgeräumt, die oberen zwei sind aber komplett verlegt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
  • Bürgermeister: Die zuständigen Herren von der Wildbachverbauung haben eine Besichtigung vorgenommen und wollen die Sperren nicht zur Gänze ausräumen, weil sich diese wieder selbst reinigen sollen.
  • GR Eibenberger: Die Feuerwehren wurden angehalten eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Ich bin den ganzen Kienberg abgegangen und habe das Ergebnis schriftlich bei der Gemeinde hinterlegt. Erledigung ist aber keine erfolgt, außer dass das Geröll bei den Sperren seitlich aufgeböscht wurde und somit beim nächsten Hochwasser wieder in den Bach geschwemmt wird. 
  • Das Argument der Selbstreinigung kann ich nicht gelten lassen.
  • GR Wimmer: Ich weise darauf hin, dass entlang der Wildbachverbauung Freinberg das Kleinholz zwar herausgeräumt, aber nur ca. 2 m neben dem Bachbeet gelagert wurde. Beim nächsten stärkeren Regen wird das Holz wieder im Bach landen.

 

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