• 31.07.2001

  • · Darlehensaufnahme für den Kanalbau BA 09
  • Laut Förderungsvertrag ist ein bezuschussbares Darlehen in der Höhe von S 17 670 000,-- aufzunehmen. 11 Bankinstitute wurden zur Anbotlegung eingeladen. 7 haben angeboten.
  • Bestbieter ist die Raiba Ennstal. Ein entsprechender Darlehensvertrag ist vorbereitet und liegt vor.
  • Es wird einstimmig (mit 23 Stimmen, 2 FPÖ-Gemeinderäte fehlen) beschlossen das Darlehen bei der Raiba Ennstal aufzunehmen.
  • · Aufnahme einer Kanzleikraft
  • Herr Christoph Hinterplattner beendet sein Arbeitsverhältnis bei der Marktgemeinde.
  • Der Posten einer Kanzleikraft für die allgemeine Verwaltung wurde daher ausgeschrieben. 14 Frauen haben sich beworben.
  • Nach einem Hearing wurde beschlossen Frau Andrea Asmus aufzunehmen.
  • · Flächenwidmungsplanänderung – „Lirscher“
  • Im Zuge des Vorverfahrens zur Umwidmung für das neue Elektrogeschäft Lirscher hat sich ein neuer Aspekt ergeben. Die Raumordnungsabteilung teilte mit, dass die mit der Umwidmung in eingeschränktes gemischtes Baugebiet verbundene Vermeidung einer betriebsunabhängigen reinen Wohnnutzung im unmittelbaren Nahbereich zur Eisenbundesstraße aus raumplanungsfachlicher Sicht begrüßt wird, sofern die geplante Widmungskategorie auf alle unmittelbar an die Bundesstraße angrenzenden und noch unbebauten Baulandflächen ausgedehnt wird. Die Grundeigentümer bzw. Grundanrainer Leopold Lirscher, Gernot Gerstmayer und Edeltraud und Otto Gradauer haben nach Einsichtnahme in den Änderungsplan ihre Einverständniserklärung schriftlich abgegeben. Anrainer haben bezüglich der Umwidmung des Grundstückes Gerstmayer Einwände erhoben. Herr Mag. Stöttinger von der Baurechtsabteilung erteilte die Auskunft, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung die Einwände der Anrainer eigentlich ablehnen müsste, da die Berichtigung von Baulandwidmungen entlang der Bundesstraße im örtlichen Entwicklungskonzept beinhaltet ist und bereits beschlossen wurde.
  • Die Flächenwidmungsplanänderung wird in der abgeänderten (erweiterten) Form einstimmig beschlossen und die Einwände der Grundanrainer werden zurückgewiesen. · Allfälliges
  • Ø Wildbachverbauung Thöllergraben Bauabschnitt II
  • Die Bewohner der Forsthubstraße und des Jägerweges haben dem Bürgermeister mit Schreiben vom 22. Juni 2001 mitgeteilt, dass sie gegen einen Zusammenschluss der Forsthubstraße und dem damit verbundenen Bau einer weiteren Brücke sind. Dieses Schreiben wurde dem Gemeinderat bisher nicht vorgelegt.
  • Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion hat folgende Fragen schriftlich an den Bürgermeister gestellt:
  • 1. Gibt es einen Auftrag eine Brücke oder vorerst auch nur Widerlager zu bauen?
  • 2. Wer hat diesen Bauauftrag gegeben?
  • 3. Wer trägt hiefür die Kosten?
  • Der Bürgermeister bestätigt, dass er gesagt habe, dass im Projekt der Wildbach keine Brücke in diesem Bereich vorgesehen ist. Er stellt dazu fest, dass dies ein Fehler im Projekt ist, was auch Herr DI Schutting zugegeben hat, weil der Bebauungsplan dort vorsieht, dass die Straßenführung durchgeht. Der Bürgermeister erklärt, dass er DI Schutting gesagt hat, dass er die Widerlager schon jetzt mit hineinbauen müsse, ebenso die Brückenplatte, die halt von der Gemeinde auch mitfinanziert werden muss. Den Auftrag für diese Errichtung habe er DI Schutting erteilt. GR Nagler wünscht, dass das Schreiben der Bewohner der Forsthubstraße und des Jägerweges dem Gemeinderat vorgelesen wird, weil er der Meinung ist, dass der Bebauungsplan, auf den sich der Bürgermeister beruft, auch älteren Datums ist. Der Bebauungsplan ist wahrscheinlich zu einer Zeit entstanden, wo das Haus Gradauer noch nicht gebaut war. GR Nagler meint weiters, dass auf Grund der Situation der Straßenzug sehr verwinkelt werden müsste – enge Radien. Auf Anfrage bestätigt GR Nagler, dass die zwei vorhandenen Zufahrten mit Brücken genügen und eine weitere Brücke nicht sinnvoll sei. Der Bürgermeister unterstellt GR Nagler in dieser Sache privates Interesse, obwohl es eine Liste mit 31 Unterschriften gegen die zusätzliche Brücke gibt. GR Nagler vertritt auch in diesem Fall als gewählter Gemeinderat das Anliegen von Gemeindebürgern.
  • Es wird gefragt, ob man nicht die Siedler in dieser Sache befragen könnte.
  • Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Planungshoheit beim Gemeinderat liegt. Es kann nicht so sein, dass drei Bürger daherkommen und festlegen, was, wo, wann dann gebaut werden darf oder nicht.· Roseggerstraße – Gehsteig
  • GV Gierer fragt ob entlang der Roseggerstraße im Bereich des Bauhofberges von Großalber bis zum Haus Bergher ein Gehsteig errichtet wird.
  • Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass ein Gehsteig einmal errichtet wird, wenn der Bebauungsplan für das Derflerfeld steht.
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