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07. Mai 2009
- · Bestellung einer Kassenführerin
- Frau Silke Resch wird einstimmig zur Kassenführerin der Marktgemeinde bestellt.
- · Vereinsförderungen 2009
- Bei Abweichung der Förderung zum Jahr 2008: Förderung 2008 in Klammern.
- Bahnen-Golf-Klub € 360,--, Bienenzüchterverein € 145,-- (€ 300,-- für die Anschaffung eines Melitherm Gerätes), Cumulus Paragleiter € 145,--, Feuerwehrmusik Trattenbach € 3110,--, Kath.
Jungschar € 145,--, Jagdhornbläsergruppe € 145,--, Kulturverein € 3000,--, Kath. Bildungswerk € 145,-- (keine Förderung), Kriegsopferverband € 145,-- Landjugend € 300,-- neue Trachten
wurden angeschafft (€ 145,--), Musikverein Ternberg € 2610,--, Sängerlust € 580,--, Naturfreunde Ternberg-Trattenbach € 145,--, Sportunion € 1300,--, Pensionistenverband € 403,30 – Mitgliederzahl
bezogen (398,94), Schützengesellschaft € 145,--, Seniorenbund € 745,56 – Mitgliederzahl bezogen (704,14), Siedlerverein € 145,--, Tennisklub € 800,--, Tourismusverband Ternberg € 1700,--,
Turnverein € 870,--, Westernreitverein neu gegründet € 145,--, WSV € 1300,--; Gesamtbetrag: 18 528,86 (€ 18048,08).
- 4 Vereine haben den Verwendungsnachweis nicht erbracht und daher die Förderung 2008 nicht ausbezahlt bekommen. Sollte die Förderung 2 Jahre hintereinander nicht abgeholt werden (kein
Verwendungsnachweis erbracht), wird auch keine Förderung mehr gewährt.
- Die Förderungen 2009 werden einstimmig beschlossen. · Feuerwehr Reitnerberg – Ankauf KLF-A
- Finanzierungsplan
- Kosten € 116 592,--;
- Grundlage für die Finanzierung sind die geltenden Normkosten (€ 82 446,--)des Landes-Feuerwehr-kommandos.
- 2009: Gemeindeanteil € 446,--, Landeszuschuss € 28000,--, Bedarfszuweisung € 54000,--;
- Die Kosten allfälliger zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände (in diesem Fall € 34 146,--), welche über den Finanzierungsrahmen des Normfahrzeuges hinaus-gehen, sind aus Eigenmittel der
jeweiligen Feuerwehren zu bedecken. Diesbezüglich gibt es eine schriftliche Vereinbarung mit der Feuerwehr Reitnerberg.
- Der Finanzierungsplan wird einstimmig beschlossen. · Erweiterung Straßenbeleuchtung
- Der Bedarfszuweisungsantrag (€ 25 000,--) zur Erweitung der Straßenbeleuchtung wurde genehmigt. SP-GV Günther Steindler fragt wie viele Laternen um die € 25000,-- aufgestellt werden
können.
- Der Bürgermeister schätzt, dass es 15 bis 20 Leuchten sein müssten. Die Vorbereitungen sind noch nicht soweit erfolgt, dass man eine konkrete Zahl nennen kann.
- SP-GR Gierer: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es von der Dorf- und Stadtentwicklung eine Förderung in der Höhe bis zu € 220,-- pro Leuchte gibt, wenn dafür ein Konzept
eingereicht wird. Zusätzliche Mittel benötigt die Gemeinde Ternberg sicher dringend.
- Vizebgm. Steindler: Damit man die Förderung in Anspruch nehmen kann sollen der Verein Ternberger Zukunft (vormals DOSTE) und der Bauausschuss gemeinsam beraten und ein Konzept erarbeiten wo
und welche Laternen aufgestellt werden.
- Der Finanzierungsplan (Bedarfszuweisung) wird einstimmig beschlossen. · Kanalbau Bäckengraben
- Auftragsvergabe Planung und Bauleitung
- Im Betrachtungszeitraum 1986 – 2010 ist der Bäckengraben der letzte Bauabschnitt und muss vor Auslaufen des Zeitraumes erledigt werden um in den Genuss der Förderung zu kommen.
- Für die Planung und Ausführung wurden von der Fa. DLP Herstellungskosten von € 299000,-- ermittelt.
- Beim Büro Hitzfelder & Pillichshammer (betraut mit der Kläranlagensanierung) sind die Kosten ident.
- Es wird einstimmig beschlossen die Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Kollaudierung dieses BA zu einem Gesamtpreis von € 38020,58 ohne UST. abzüglich 10 % Rabatt an die Fa. DLP zu
vergeben. · Sanierung Kläranlage
- Auftragsvergabe Servicefahrzeug Klärwärter
- Zur Zeit haben die Klärwärter den gepachteten Fiat Scudo zur Verfügung. Die fünfjährige Pachtdauer läuft ab und der Vertrag ist schon gekündigt. Daher ist es notwendig ein Fahrzeug
anzukaufen. Die Kosten für die Anschaffung können in die Kläranlagensanierung einge-bracht werden. Für die laufende Kanalwartung ist es sinnvoll ein allradgetriebens Fahrzeug mit dem auch ein
Anhänger und ein mobiles Notstromaggregat gezogen werden können anzuschaffen. Angebote liegen vor. Nach Überprüfung und Besichtigung hat sich ergeben, dass ein VW Kastenwagen TDI 4motion das für
diesen Zweck geeignetste Fahrzeug ist.
- 3 Angebote für den VW und 1 Angebot bei der Fa. Sieghartsleitner für den Toyota Hiace wurden eingeholt.
- Es wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen ÖVP (Großwindhager F., Gumpoldsberger) – beschlossen den VW beim günstigsten VW-Anbieter (3 Gebote) Fa. Weinberger, Losenstein zum Preis von €
24049,99 excl. MWST zu bestellen.
- Weiters wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen – beschlossen für die Kanalwartung einen Anhänger Pongratz (€ 1383,33 exkl. MWST) beim Lagerhaus Traunviertel, Garsten zu kaufen. ·
Glasfaseranschluss für OÖ Gemeinden
- Ø Abschluss Vorhaltevertrag mit BBI (Breitbandinfrastruktur)
- Ziel des gegenständlichen Projektes ist es, die oö. Gemeinden in den Jahren 2009 und 2010 flächendeckend mittels Glasfaserleitung an die oö. Glasfaser-Backbone anzuschließen und damit
langfristig und zukunftsorientiert die Verfügbarkeit eines hochwertigen, schnellen und sicheren Netzzuganges für die Gemeinden sicherzustellen.
- Die Kosten bzw. Zahlungsbedingungen für Abgangsgemeinden (wie Ternberg) wurden wie folgt festgelegt: Pauschalpreis € 16000,-- zzgl. USt, zahlbar in vier gleich bleibenden Raten zu je €
4000,-- zzgl. USt, wobei die 1. Rate bei Fertigstellung und die restlichen Raten jeweils zu den darauf folgenden 15. 02. fällig werden.
- Der Vertrag zur Herstellung und das Vorhalten von Datenleitungen mit der BBI wir einstimmig beschlossen. Ø Auftragsvergabe Zugang Gemserver
- Neben dem Vorhaltevertrag ist auch der Auftrag an die Telekom Austria für die Anbindung an das Glasfasernetz und alle damit verbundenen Umstellungen zu erteilen.
- Kosten monatlich: GemServer Zugang € 149,--, Rauterwartung € 12,--, MailSecurity € 19,--;
- Das entspricht in etwa jenen Kosten, die die Gemeinde für den derzeitigen Internetanschluss bezahlt.
- Der Vertrag mit der Telekom Austria wird einstimmig beschlossen. · Vorschlag für Erschließungs- und Gestaltungskonzept
- Pranzl Franz und Stefanie, Weingartenstr. 20
- Die Ehegatten Pranzl haben die Neuwidmung der Restflächen des Grundstückes 1662/19 KG Bäckengraben, von derzeit Grünland auf Bauland-Wohngebiet beantragt. Im rechtskräftigen Örtl.
Entwicklungskonzept der Marktgemeinde ist dieser Bereich mit Baulandgrenzen für den Planungszeitraum definiert worden, die Erweiterungsfläche liegt zur Gänze innerhalb dieser Grenzen. Weiters ist
in diesem Bereich ein Straßenzug – „Verkehrsplanung der Gemeinde“ eingetragen. Die Einbindung der Aufschließungsstraße erfolgt nördlich und südlich in die Kapellenstraße. Einstimmig beschlossen
wird:
- Das von Ing. Krendl begutachtete und befürwortete Gestaltungskonzept mit der notwendigen geringfügigen Anpassung an den Flächenwidmungsplan.
- Die Anpassung bei der nächsten Flächenwidmungsplanüberarbeitung.
- Folgende Ergänzungen in der Legende aufzunehmen:
- Freie Wahl der Dachformen, bei Errichtung von Firstdächern verbindliche Firstrichtung innerhalb der bebaubaren Fläche (für Zwecke der solaren Nutzung).
- Anzahl der Vollgeschoße soll mit max. 2 Vollgeschoßen begrenzt werden. · Auflassung öffentliches Gut
- Grst. Nr. 1218/2, EZ.220, KG Trattenbach (Unterpermesser) – Verordnung Herr Mitterhumer hat einen Bauantrag für einen Wohnungsumbau gestellt, dabei hat sich herausgestellt, dass
das öffentliche Gut unter dem
- überdachten Bereich durchgeht. Es wurde mit ihm dahingehend verhandelt, dass dieses Teilstück aufgelassen und für den Wanderweg Richtung
- Trattenbach ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen wird.
- Die Verordnung bezüglich Auflassung dieses öffentlichen Gutes wird einstimmig beschlossen.
- · Auflassung öffentliches Gut im Ausmaß von
- 214 m² (Spar-Markt) und Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen für den Gemeingebrauch und Einreihung als Gemeindestraße im Ausmaß von 234 m² (Eurospar) – Verordnung
- In der Gemeinderatssitzung am 11. Dez. 2008 wurde der notwendige Grundtausch beschlossen.
- Die neu errichtete öffentliche Verkehrsfläche soll den Namen „Alois- Derfler-Straße“ erhalten.
- Die Verordnung wird einstimmig beschlossen. · Bereich gewidmete Bauparzellen in Dürnbach (Bauernhaus „Ennsleithen“) –Verordnung betreffend die Widmung der
Verkehrsflächen für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße.
- Die öffentliche Verkehrsfläche soll „Seerosenweg“ heißen.
- Die Verordnung wird einstimmig beschlossen. · Grundstück im Bereich Bauernhaus
- „Gassen“ – Verordnung für Widmung für den Gemeingebrauch und Einreihung als Güterweg
- Die Gemeinde Steinbach/Steyr beabsichtigt wegen der geringfügigen Umlegung der Gemeindestraße bei den Häusern „Ebner“ und „Gassen“ die Auflassung der nicht mehr benötigten Straßenteile. Auf
Ternberger Gemeindegebiet erstreckt sich der Straßenverlauf der öffentlichen Straße im Bereich des Bauernhauses „Gassen“. Diese öffentliche Verkehrsfläche soll als Güterweg gewidmet werden und
„GW Kaiblinger Kogel II“ heißen.
- Die notwendige Verordnung wird einstimmig beschlossen. · Bebauungsplanänderung Nr. 39.7 „Ternberg Süd“ – Hack
- Im Februar 2006 wurde der Bebauungsplan geändert und von der oö. Landesregierung genehmigt. Bei dieser Änderung wurden die Grenzen vom Architektenbüro Deinhammer irrtümlich nördlich Richtung
zur Familie Hack geändert.
- Herr Hack hat im Februar 2009 ein Bauvorhaben eingereicht, bei dessen Überprüfung der oben angeführte Fehler aufgefallen ist.
- Es wird einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan wieder auf den richtigen Stand zu bringen. · Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 betr. Grst. Nr. 1539/33, KG Ternberg und Änderung des
ÖEK
- Herr Franz Hack hat im April ein Bauvorhaben eingereicht. Bei der Überprüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Flächenwidmung des Grundstückes, das Herr Hack von der Gemeinde im
Tausch (Spielplatz) zurückerhalten hat auf Sondernutzung Kinderspielplatz lautet. Auf diesem Grundstück soll ein Pool samt Nebengebäude errichtet werden. Aus diesem Grund ist die Umwidmung in
Wohngebiet (überlagert mit Schutzzone im Bauland Bm – Bm = nur Nebengebäude zulässig) notwendig. Gleichzeitig muss auch das Örtl. Entwicklungskonzept geändert werden, da die Widmungen
übereinstimmen müssen.
- Die Umwidmung und die Änderung werden mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen BPT – beschlossen. · Änderung Bebauungsplan Nr. 54 „Gerstmayer“ betreffend Dachneigung
- Bezüglich der Problematik betreffend Einfriedung und Stützmauern hat der Gemeinderat am 05. März 2009 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Bei nochmaliger Überprüfung des
Bebauungsplanes wurde festgestellt, dass in einem Aktenvermerk vom 25. März 2005 festgehalten ist:
- Dachneigungen: Bei den Gelände-Höhen-Schnitten ist als Überschrift angegeben: Satteldach 24 – 42 Grad, Krüppel- od. Walmdach mind. 36 Grad, Schopf ….
- Ein Walmdach mit 36 Grad ist sicherlich zu steil – Angabefehler im Bebauungsplan – richtig sollte es heißen: Satteldach und Walmdach 24 – 42 Grad.
- Es wird einstimmig beschlossen ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss vom 05.03.09 betr. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 – Einfriedungen auch die Gestaltungsrichtlinien (Dachneigungen) zu
ändern. · Verbreiterung der Trattenbacher Landesstraße
- GR Blasl stellt den Antrag auf Verbreiterung der Straße. Der Antrag enthält Punkte, für die die Gemeinde nicht zuständig ist, da es sich bei der Straße um eine Landesstraße handelt. Und er
enthält den Satz: Es ist festzuhalten, dass es sich bei der derzeitigen, bestehenden Fahrbahnbreite um einen Zustand handelt, wo Gefahr für Leib und Leben besteht.
- In diesem Fall müsste die Straße sofort gesperrt werden.
- Der Antrag wird leicht abgeändert von der ÖVP wie folgt eingebracht: Die Landesstraße soll im Zuge des Kanalbaues, jedoch spätestens mit Beginn der abschließenden Asphaltierungsarbeiten in
den besichtigten und möglichen kritischen Bereichen erweitert bzw. verbreitert werden. Die Mindestbreite sollte 5 m bzw. 5,80 m betragen.
- Dieser Antrag wird mit 24 Stimmen – 1 Gegenstimme FPÖ (Blasl) – beschlossen.
- Wir Sozialdemokraten wollen, dass die Straße ausgebaut wird – aber wir wollen keine Entscheidungen treffen, für die die Gemeinde nicht zuständig ist und wir wollen auf keinen Fall, dass die
Straße sofort gesperrt wird. · Allfälliges
- Ø Unterführung an der B 115
- Radweg
- SP-GR Hager erklärt, dass es ursprünglich immer geheißen hat, dass unter der Unterführung ein Geh- und Radweg durchführen wird. Seit die Unterführung fertig ist, besteht allgemeines
Fahrverbot. Allgemeines Fahrverbot heißt laut Gesetz, Fahrverbot für alle Fahrzeuge, das Schieben von Fahrrädern ist gestattet. Das Fahrverbot gilt auch für Rollstuhlfahrer und für die
Elektro-mobile der Behinderten. Die Folge ist, dass jetzt auch die Schulkinder mit den Rädern über die Kreuzung fahren.
- Asphaltierung
- SP-GR Hager stellt fest, dass laut Bürgermeister die B 115 im Bereich der Unterführung im Juni neu asphaltiert werden soll. Er ersucht den Bürgermeister, mit der Straßenmeisterei Kontakt
aufzunehmen. Es wird wahrscheinlich nötig sein, die Bundesstraße Richtung Wiedemann zu verrücken, weil wir sonst die Chance verlieren, entlang der B 115 einen durchgehenden Geh- und Radweg zu
errichten, weil von der Mauer zielpunktseitig bis zum Straßenrand zuwenig Platz ist.
- Ich bin der Ansicht, dass entlang der Bundesstraße bis zur Marienbrücke ein Geh- und Radweg wichtig ist.