10. Dezember 2002

  • · Voranschlag für das Finanzjahr 2002
  • Besprechungen zur Erstellung des Voranschlages haben stattgefunden.
  • Der Voranschlag weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von EUR 3 700 000,-- und 
  • Ausgaben in der Höhe von EUR 4 002 000,-- auf.
  • Es ergibt sich somit
  • ein Fehlbetrag von EUR 302 000,--. 
  • Eine massive Belastung stellt der jährliche Schuldendienst dar, der netto EUR 403 000,-- beträgt.
  • Neben dieser Belastung muss jedoch erwähnt werden, dass die jährlichen Beiträge zum 
  • Sozialhilfeverband und zu den Krankenanstalten bereits EUR 864 000,-- betragen und somit 
  • 23 % unserer Einnahmen ausmachen. Steigerung gegenüber dem Vorjahr EUR 89 000,--.
  • Bei kaum steigenden Einnahmen wird diese Politik mittelfristig die Gemeinden im ländlichen Bereich vor unlösbare Tatsachen stellen.
  • Der außerordentliche Voranschlag ist mit Einnahmen und Ausgaben von je EURO 1 880 900,-- 
  • ausgeglichen.
  • Der Voranschlag 2003 wird mit 20 Stimmen (12 ÖVP, 8 SPÖ) – 3 Gegenstimmen (FPÖ), 2 Enthalten (SPÖ, FPÖ) – beschlossen.  · Mittelfristiger Finanzplan
  • Die Erstellung eines solchen „Mittelfristigen Finanzplanes“ wird von der SPÖ bereits seit Jahren gefordert. 
  • Die Umsetzung in die Praxis ist jedoch stets am Veto des Bürgermeisters gescheitert. Wenn man bereits vor Jahren zur “Mittelfristigen Finanzplanung“ eine positive Einstellung gehabt hätte, 
  • so wäre man wahrscheinlich bei der Planung und Umsetzung der Projekte bezogen auf  
  • die Finanzierungsmöglichkeiten umsichtiger vorgegangen.
  • Die neue Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung schreibt nun zwingend vor, 
  • dass gemeinsam mit dem Voranschlag 2003 der „Mittel-fristige Finanzplan“ (jeweils für die 
  • nächsten 5 Jahre) zu erstellen ist. Der nun erstellte Finanzplan zeigt, dass die Marktgemeinde Ternberg in den nächsten Jahren im 
  • ordentlichen Haushalt jeweils einen Fehlbetrag von rund EUR 290 000,-- ausweist.
  • Der mittelfristige Finanzplan wird einstimmig beschlossen.
  • Man kann nur hoffen, dass der Marktgemeinde Ternberg weiterhin massiv geholfen wird, da es 
  • ansonsten für zukünftige Projekte (Planungen, Siedlungsstraßen, Straßenbeleuchtung, .....) gravierende 
  • zeitliche Verschiebungen geben wird.
  • · Kanalbau – Bauabschnitt 10 (Dürnbach) 
  • Der Abschnitt umfasst: Barbarakapelle bis Haus Steininger, Fliederweg, Schilfweg, Wiesenweg, Lahrndorferstraße vom Wiesenweg bis zum Haus Ernst Wiltschko, Rosenweg, Erlenweg, 
  • 4 Pumpwerke und 2 Bahnquerungen. Gesamtkosten EUR 655 000,--.
  • Der Bauumfang wird einstimmig festgelegt. · Mehrgemeindiger Tourismusverband
  • Der Tourismusverband Ternberg teilte mit, dass in der Kommissionssitzung am 12. 11. 2002 
  • einstimmig die Schließung und Auflassung des Tourismusinfobüros in Ternberg beschlossen wurde.
  • Der Tourismusverband Ternberg tritt dem „Mehrgemeindigen Tourismusverband Ennstal“ bei. 
  • Mit dem Zusammenschluss wird auf die geänderten Bedingungen reagiert und eine markt-gerechte und 
  • eine marktgerichtete Organisationsform geschaffen. Es soll damit eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades 
  • der Nationalparkregion Ennstal, eine Konzentration auf Marketing, Werbung und Verkauf sowie eine 
  • Steigerung der Nachfrage und Wertschöpfung im Ennstal erreicht werden.
  • Mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (SPÖ) – wird der Beitritt zum „Mehrgemeindigen 
  • Tourismusverband beschlossen. 
  • Die Bedingungen für Ternberg sind mit dem Verband noch auszuhandeln.· Abfallgebührenordnung –  Änderung per 01. 01. 2003
  • Die Abfallgebühr beträgt:
  • a) je abgeführten Container: mit 110 Liter Inhalt bisher € 70,67 neu € 72,08
  • mit 700 Liter Inhalt bisher € 50,37 neu € 51,38
  • b) je zusätzlich angekauften und abgeführten Abfallsack mit 60 Liter Inhalt bisher € 1,70 neu € 1,73
  • zusätzlich ist eine monatliche Grundgebühr zu entrichten:
  • Einpersonenhaushalte bisher € 4,51 neu € 4,60
  • Zweipersonenhaushalte bisher € 5,64 neu € 5,75
  • Für Hauhalte ab 3 Personen bisher € 6,39 neu € 6,52
  • Für Zweitwohnsitzhaushalte bisher € 4,51 neu € 4,60
  • Für Betriebe bisher € 6,39 neu € 6,52 
  • 10 % Umsatzsteuer wird zusätzlich vorgeschrieben
  • Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) – beschlossen. · Wassergebührenordnung –  Änderung per 01. 01. 2003
  • Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage
  • bisher  € 12,03 neu € 12,10, mindestens aber bisher € 1503,16 neu € 1512,18.
  • Die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bisher € 1503,16 neu € 1512,18.
  • Wasserbezugsgebühren:
  • Pro m³ bisher € 1,05 neu € 1,09 Jährliche Bereitstellungsgebühr bisher € 21,04 neu € 21,84.
  • Monatliche Zählergebühr bisher € 1,28 neu € 1,33.
  • 10 % Umsatzsteuer werden zusätzlich vorgeschrieben.
  • Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) – beschlossen.· Kanalgebührenordnung –  Änderung per 01. 01. 2003
  • Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemessungsgrundlage bisher € 16,48 neu € 16,57.
  • Mindestanschlussgebühr bisher € 2472,-- neu € 2486,--.
  • Wird auf einem Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen, so ist für jede zusätzliche 
  • Stelle zusätzlich bisher € 1483,-- neu € 1491,40 zu entrichten.
  • Kanalbenützungsgebühr: je m³ bezogener Wassermenge bisher € 2,43 neu € 2,54
  • Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke von denen nur Niederschlagswässer in das öffentliche 
  • Kanalnetz geleitet werden beträgt jährlich für je angefangene
  • 500 m² Grundfläche bisher € 112,77 neu € 117,86.
  • Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kläranlagen wird eine
  • Benützungsgebühr wie folgt eingehoben:
  • a) Senkgrubeninhalte pro m³ bisher € 3,65 neu € 3,81
  • b) Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen pro m³ bisher € 4,81 neu € 5,03.
  •   Auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit mit der Gemeinde eine privatrechtliche Vereinbarung für 
  • Entgelte für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen
  • zu schließen.
  • Die Entgelte für Objekteigentümer von Senkgruben und häuslichen Kleinkläranlagen lauten wie folgt:
  • 1. Anschlussentgelt bisher € 2480,94 neu € 2495,83
  •   2. Benützungsentgelt
  • a) für Senkgrubeninhalte per m³ bisher € 2,43 neu € 2,54
  • b) für Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen per m³ bisher € 3,65 neu € 3,81
  • Zu den Gebühren und Entgelten ist die gesetzliche 10%ige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
  • Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) beschlossen.

 

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Kalender 2009
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