• 28. Oktober 2004

  • · Änderung der Tarifordnung –
  • für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gutes.
  • Die Ordnung (betreffend Geschäftsportale, Leuchtschilder, Schaukästen, Steckschilder, Reklametafeln, ständige Vordächer, vorübergehender Sonnenschutz, Automaten, Schanigärten, Fahrradständer, Leitungen, Zeitungsständer, Verkaufshütten, Warenkörbe, Dreieckständer, Gewächse, usw.) wurde am 10. 07. 2001 beschlossen.
  • Nach dieser Tarifordnung wurden jährlich kleinere Beträge vorgeschrieben. Die Evidenzhaltung verur-sachte trotz EDV-Unterstützung eine laufende Kontrolle.
  • Die Tarifordnung wurde von Mitgliedern des Prüfungsausschusses überarbeitet und vereinfacht.
  • Die Änderung der Ordnung wird vor allem deswegen vorgenommen, weil die Vorschreibung bzw. Evidenz-haltung von kleineren Tarifen einen höheren bürokratischen Aufwand verursacht, als die Einnahmen sind.
  • Die bedeutendste Änderung ist, dass Hackschnitzel-Nahwärmeleitungen von der Zahlung des Betrages pro lfm. Leitung ausgenommen werden (Energiepreis!).
  • Die Änderung der Tarifordnung wird mit 23 Stimmen beschlossen – GV Mayr (ÖVP) und GR Blasl (FPÖ) sind noch nicht anwesend.
  • · Sanierung der VS Trattenbach
  • Finanzierungsplan
  • Die Gesamtbaukosten wurden einschließlich der Planung mit € 320 000,-- excl. MWSt. festgelegt.
  • Jetzt werden die Baukosten ohne Planungskosten ca. diesen Betrag ausmachen.
  • Gemeindeanteil (aus dem O.H.) € 1 667,--,
  • Interessentenbeitrag Feuerwehrmusik € 8 333,--,
  • Darlehen € 36 000,--,
  • Landeszuschuss-Bildung € 137 000,--, Bedarfszuweisung € 137 000,--;
  • Zusätzliche Landesmittel wurden nicht gewährt.
  • Der Marktgemeinde wurde die Bewilligung für die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von € 36 000,-- erteilt.
  • Es wurde damit gerechnet, dass der Vorsteuerabzug getätigt werden kann.
  • Mit 1. Mai 2004 wurde vom Finanzministerium eine Regelung getroffen, die mit dem EU-Recht nicht übereinstimmt. Der Vorsteuerabzug ist seither strittig. Der Fehlbetrag bei Nichtgenehmigung des Vorsteuerabzuges beträgt 20 % der Baukosten, also
  • € 64 000,--. Für diesen Betrag gibt es derzeit keine Bedeckung.
  • Der Finanzierungsplan wird mit 24 Stimmen beschlossen.
  • · Straßenbau 2004/2005
  • Finanzierungsplan
  • Die Gesamtbaukosten wurden mit € 155 900,-- angesetzt.
  • In der Finanzierungsdarstellung des Amtes der Landesregierung sind für 2005 € 21 802,-- und für das Jahr 2006 € 22 100,-- als Bedarfszuweisung vorgesehen. € 81 998,-- sind aus Interessenten-beiträgen aufzubringen. Landeszuschuss € 30 000,--;
  • Geplant ist, mit diesen Beträgen, die Schwandaustraße zu asphaltieren und das Derflerfeld zu erschließen.
  • Der Finanzierungsplan wird mit 24 Stimmen beschlossen.
  • · Nachtragsvoranschlag 2004
  • Der Nachtragsvoranschlag lag vom 07. bis 21. Oktober zur öffentlichen Einsicht auf.
  • Ordentlicher Nachtragsvoranschlag:
  • Einnahmen € 4 326 600,--
  • (gegenüber € 4 177 700,-- im Voranschlag)
  • Ausgaben € 4 730 800,--
  • (gegenüber € 4 348 900,-- im Voranschlag)
  • Fehlbetrag € 404 200,--
  • Dies ergibt eine Erhöhung des Abganges von
  • € 233 000,-- gegenüber dem Voranschlag.
  • Außerordentlicher Nachtragsvoranschlag:
  • Einnahmen € 1 694 500,--
  • (gegenüber € 1 467 600,-- im Voranschlag)
  • Ausgaben € 1 694 500,--
  • (gegenüber € 1 526 500,-- im Voranschlag)
  • Die Hälfte der Abgangsdeckung für 2003 (€ 124 000,--) wurde von Land bereits überwiesen. Für die zweite Hälfte gibt es keine schriftliche Zusage. 
  • SPÖ-GR Hager stellt fest, dass sich verschiedene Posten besonders kräftig erhöht haben und die Ersatzbeschaffung verschiedener Geräte (nur mehr bedingt einsatzfähig) für die Feuerwehren von Jahr zu Jahr aufgeschoben wird. 
  • Der Nachtragsvoranschlag wir mit 23 Stimmen – 1 Enthaltung (Hager-SPÖ)– beschlossen.
  • · Ausrüstung der Kanal-Pumpstationen
  • Die Firma dlp (dienesch, laner, prax, vormals Rothuber) Ziviltechnik Attnang Puchheim, hat die Lieferung und Montage der maschinellen und elektrotechnischen Ausrüstung für die Pumpschächte Kanalbau Ba 10 ausgeschrieben. 7 Firmen wurden angeschrieben, 6 haben angeboten.
  • Bestbieter: Fa Ing. Aigner GesmbH, Neuhofen/Krems € 59 017,98 ohne MWSt.
  • Es wird mit 24 Stimmen beschlossen die Aufträge an den Bestbieter zu vergeben -
  • vorbehaltlich der Zustimmung der Landesregierung.
  • · Grundkauf für Pumpstation
  • Für die Pumpstation VIII, Schilfweg (neben dem Haus Altrichter, Schilfweg 11) muss von den Ehegatten Philipp und Regina Wesner ein ca. 30 bis 35 m² großes Grundstück erworben werben.
  • Mit dem Bau der Station wurde bereits begonnen.
  • Fam. Wesner schlägt einen Preis von € 50,--/m² vor.
  • Es wird mit 23 Stimmen – Enthaltung Vizebgm. Steindler (Befangenheit) – beschlossen den Grund zum vorgeschlagenen Preis zu kaufen.
  • · Zufahrt Tankstelle Kopf bzw. zum Grundstück der Ehegatten Brandstetter
  • Die Ehegatten Paul und Gerlinde Brandstetter errichten ein Wohnhaus. Um die Zufahrt zu ermöglichen war es notwendig eine Zufahrtsstraße zu errichten. Diese soll nun als Gemeindestraße gewidmet werden und den Namen „Brückenweg“ erhalten.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Straße für den Gemeingebrauch zu widmen und als Gemeindestraße einzureihen und sie „Brückenweg“ zu nennen.
  • · Ansuchen um Auflassung einer öffentlichen Wegparzelle
  • Panhuber Berthold, Reitnberg 48 und Wolfslehner Bernhard, Reitnerberg 35 haben schriftlich um Auflassung der öff. Wegparzelle Nr. 244/1 und um Über-tragung der aufgelassenen Wegfläche in ihr Eigentum ersucht. Da der Weg in der Natur nicht mehr ersichtlich ist und auf Grund des errichteten Güterweges auch die Erhaltung als Wanderweg nicht notwendig ist, 
  • wird einstimmig beschlossen dem Ersuchen nachzukommen.
  • Die anfallenden Kosten hinsichtlich Vermessung und Eintragung haben die Antragssteller zu tragen.
  • · Verlegung des öffentlichen Gutes
  • Die Ehegatten Ernst und Maria Fachberger, Rameisgut, Steinbachstr. 25, haben um Verlegung des öffentlichen Gutes im Bereich ihres Anwesens und um eine Beteiligung an den Kosten ersucht.
  • Es ist eine Parzellenzusammenlegung geplant und im Zuge deren soll ein Teilstück des öffentlichen Weges aufgelassen werden. Er ist in der Natur nicht mehr ersichtlich. Es verläuft schon seit langer Zeit eine andere Trasse vom Ende des Güterweges Rameis beim landwirtschaftlichen Anwesen vorbei und mündet wieder in die Wegparzelle 2098/1.
  • Da nur eine Verlegung des Weges (dorthin, wo er schon benützt wird) vorgenommen wird, ist eine Erhaltung als Wanderweg nicht notwendig.
  • Es wird einstimmig beschlossen dem Ansuchen um Auflassung und Verlegung nachzukommen und 30 % der Kosten (höchstens jedoch € 150,--) zu übernehmen.
  • · Allfälliges
  • Ø Schulbus der Fa. Pro-Mobil
  • Der Bürgermeister berichtet, dass die Fa. Pro-Mobil mitgeteilt hat, dass der Bus zur Verfügung gestellt wird. Der Bus wird wahrscheinlich mit Jahresbeginn einsatzfähig sein.
  • Bezüglich der Verleihung des Busses an Interessenten bzw. Vereine müssen noch genau Richtlinien festgelegt werden. Ø Schülertransport
  • Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Johann Großtesner bekannt gegeben hat, dass er nicht bereit ist, den Schülertransport auf eigene Gefahr zu übernehmen. Er will das finanzielle Risiko nicht auf sich nehmen.
  • Der Schülertransport wird nun ausgeschrieben. Wenn keine Angebote einlangen, muss die Gemeinde den Schülertransport als ausgegliederten Betrieb weiterführen.
  • Mit den Schulbusfahrern wurde die neue Situation bereits besprochen.
  • Ø Betreutes Wohnen
  • Von LR Kepplinger gibt es nun die fixe Zusage, dass im ersten Quartal 2005 mit dem Bau des „Betreuten Wohnens“ begonnen werden kann.
  • Ø Abwasserentsorgungsgesetz 2001 -
  • Schriftliche Anfrage der SPÖ-Fraktion
  • Die Anfrage zum Abwasserentsorgungsgesetz bezüglich IST-Zustand und getroffener und zukünftiger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, Anpassung bestehender und Erlassung neuer Abwasserent-sorgungskonzepte und Überprüfung bestehender Senkgruben hat die SPÖ-Fraktion am 30. 09. schriftlich eingebracht.
  • Der Herr Bürgermeister sieht in der Anfrage eine Aktion, die nichts mit guter Zusammenarbeit zu tun hat.
  • Vizebgm. Steindler: „Durch eine schriftliche Anfrage kann doch eine gute Zusammenarbeit nicht in Frage gestellt werden.
  • Außerdem waren in der Angelegenheit „Trinkwasserverunreinigung“ der Umweltausschuss- Obmann Hager und ich ständig in Kontakt mit Amtsleiter Haider und die schriftliche Anfrage bezieht sich vor allem auf die Zukunft.“

 

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