19. Februar 2002

  • · Leichenhallengebührenordnung
  • Die Gebühren sind seit 1979 unverändert. 
  • Es wird einstimmig beschlossen die Gebühren wie folgt neu festzulegen
  • Für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 36,- bisher € 29,07
  • -  für jeden weiteren Tag € 9,-- bisher € 7,27
  • - für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche in der Aussegnungshalle € 9,-- bisher € 7,27
  • - Benützung der Kühlbox je Tag € 18,-- bisher € 14,53 für die Einstellung einer Leiche pro Tag € 14,-- 
  • bisher  € 10,90
  • · Schneeräumung – Preisanpassung
  • Herr Hollnbuchner führt für den Maschinenring-Service in Ternberg Schneeräumungen durch. Ein diesbezüglicher Vertrag wurde am 16. 12. 1999 abgeschlossen. Im Dezember fand ein Gespräch mit Herrn Hollnbuchner bezüglich einer Preiserhöhung statt. Für die Splitt- und Salzstreuung soll ein kombinierter Preis vereinbart werden. Ein Nachtrag zur Vereinbarung ist daher zu beschließen.
  • Als Stundensätze werden folgende Beträge exkl. MWSt. vereinbart:
  • - Maschinelle Räumung mit Traktor 170 PS,
  •   Schneepflug 3,2 m, 4 Schneeketten € 64,82  (alt € 58,50)
  • - Splittstreuung mit Traktor 170 PS, Splittstreuer, 4 Schneeketten € 55,16 (alt € 48,84)
  • -  Splitt- und Salzstreuung kombiniert, Traktor 170 PS, Splitt-Salzstreuer kombiniert, 4 Schneeketten € 70,13
  • -  Schneepflug € 20,13
  • - Splittstreuer € 25,44
  • Die Preisanpassung wird mit 24 Stimmen – 1 Enthaltung (FPÖ) - beschlossen und tritt mit dieser Wintersaison in Kraft.
  • · Kanalbau – Bauumfangsänderung
  • Das Haus „Singer“, Raiffeisenplatz 3 konnte bisher nicht an das Kanalnetz angeschlossen werden, weil nicht feststand was mit dem Haus weiter geschieht.
  • Der neue Besitzer, Herr Herbert Schörkhuber, möchte das Haus sanieren und ersuchte daher um einen Anschluss an den öffentlichen Kanal. Diese Baumaßnahme wäre im Zuge des BA 09 möglich. Das Nachtragsangebot für die Auftragserweiterung beträgt € 15 190,-- ohne MWSt. Nach Überprüfung vom Land OÖ geht die Auftragserweiterung in Ordnung und wird bei der Förderung anerkannt, sodass die Finanzierung gesichert ist.
  • Die Auftragserweiterung wird einstimmig beschlossen.
  • Technologiezentrum Ennstal
  • Es ist beabsichtigt im Ennstal ein Innovations- und Technologiezentrum zu errichten, das sich hauptsächlich mit der Bearbeitung und Vermarktung von Holz beschäftigt. Von der Bezirkshauptmannschaft wurde empfohlen dem Verein zur Förderung dieses Zentrums beizutreten.Die Beitrittsgebühr beträgt € 725,-- plus € 0,20 pro Einwohner (€ 669,20); das ergibt für Ternberg eine gesamte Grundgebühr von € 1394,20.
  • Für die weiteren Jahre der Mitgliedschaft wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Anzahl der vorhandenen Betriebe in der Gemeinde richtet, eingehoben. Für Ternberg wäre dies ein Betrag von € 365,--. Vizebgm. Steindler befürwortet die Errichtung des TZ. Er fragt ob das TZ, wenn der Standort nicht Weyer ist, sicher im Ennstal errichtet wird. Weiters erwähnt er, dass die Gemeinde schon sehr vielen Vereinen beigetreten ist und die Mitgliedschaften schon unübersichtlich werden. Laut Bürgermeister ist man bestrebt von Reichraming flussaufwärts den besten Standort zu finden. Bezüglich der Vereinsmitgliedschaften der Gemeinden erklärt er, dass diese auf Zweckmäßigkeit durchleuchtet werden sollen.
  • Der Beitritt zum Verein zur Errichtung des Technologiezentrum Ennstal wird einstimmig beschlossen.
  • · Auflassung - öffentliche Wegparzelle
  • Herr Hubert Riedl, vlg. Felbermayr, hat um die Auflassung von 27 m seiner Hofzufahrt (Sackgasse) als öffentliche Wegparzelle (Güterweg Bäckengraben) und um die kostenlose Übergabe in sein Eigentum ersucht. Ein dringend notwendiger Zubau zum Nebengebäude soll errichtet werden; die Einhaltung der Abstände zum öffentlichen Gut ist bei den derzeitigen Verhältnissen nicht möglich. Herr Riedl hat beim Bau des Güterweges Bäckengraben den erforderlichen Grund kostenlos an das öffentliche Gut abtreten müssen.
  • Es wird einstimmig beschlossen den gewünschten Teil der Hofzufahrt als öffentliche Wegparzelle aufzulassen und kostenlos zu übergeben.
  • · Flächenwidmungsplan „Gerstmayer“
  • Das Derflerfeld zwischen Roseggerstraße und Thalerstraße (ca. 35 000 m²) soll von gemischtem Baugebiet in Wohngebiet umgewidmet werden. In der Gemeinderatssitzung vom 02. Oktober 2001 wurde die Einleitung des Umwidmungsverfahrens einstimmig beschlossen. 
  • Im Vorverfahren und während der Planauflage wurden keine Einwände eingebracht. 
  • Laut Stellungnahme der Wirtschaftskammer dürfen die bestehenden Betriebe (Preininger, Weinberger, Zufahrt SIRO) durch die Aufschließung keine Benachteiligung erleiden. Vizebgm. Steindler stellt fest, dass diese Fläche in nächster Zeit wahrscheinlich auch aufgeschlossen werden muss und er fragt nach dem Zeitpunkt der Aufschließung des „Derflerfeldes“ und der Finanzierungsmöglichkeit. Und er spricht sich dafür aus, einen Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen zu erstellen.
  • Bezüglich Finanzierung gibt es vom Bürgermeister leider keine Antwort. 
  • Vizebgm. Steindler weist darauf hin, dass das Kanal projekt Dürnbach deswegen nicht zurückgestellt werden darf. Bgm. Ing. Weber erklärt: „Das Projekt Dürnbach wird deswegen auf keinen Fall zurückgestellt.“
  • Die Umwidmung wird mit 20 Stimmen 5 Enthaltungen (3 FPÖ, 2 SPÖ) beschlossen.
  • · Bebauungsplan – Trattenbach 
  • In Trattenbach soll ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Im Bebauungsplan „Höllwarth – Ortsplatz Trattenbach“ ist ein Abstand von 5 m zum Nachbargrundstück vorgesehen. Die Baufluchtlinie soll auf 3 m abgeändert werden. Diese Abänderung wäre für das Erscheinungsbild des neuen Gebäudes und zur besseren Ausnutzung der Bauparzelle notwendig.
  • Der Kommandant der FF Trattenbach, Eibenberger Franz, hat mit den betroffenen Nachbarn, den Ehegatten Scharnreithner, gesprochen. Diese haben keine Einwände gegen die Abänderung.
  • Es wird einstimmig beschlossen die Änderung des Bebauungsplanes, betreffend die südöstliche Baufluchtline der Parzelle 133/5, einzuleiten. 
  • · Ternberger Hauschronik Teil 1 und 2
  • Verkaufspreisfestlegung in EURO
  • Teil 1 (Trattenbach) € 20,-- (bisher S 280,--)
  • Teil 2 (Ternberg) € 32,-- (bisher S 440,--)
  • Die EURO-Preise werden einstimmig beschlossen.
  • · Prüfungsausschuss 
  • Nachwahl von 2 Ersatzmitgliedern
  • Für die ausgeschiedenen Ersatzmitglieder Herr Maier Klaus und Frau Anita Großbichler werden GR Konrad Garstenauer und Herr Gerhard Müller von der SPÖ nominiert und einstimmig angenommen. 
  • · Seniorenwohn- und Pflegeheim
  • Sonderform „Betreutes Wohnen“ – Dringlichkeit 
  • Um keine Zeit mehr zu verlieren wurde von allen 3 Gemeinderatsfraktionen beschlossen den Tagesordnungspunkt für die 1. Ausbaustufe als Sonderform des „Betreuten Wohnens“ in Ternberg in der heutigen Sitzung zu behandeln. Im Sozialhilfeverband wurde nun einstimmig der dreistufige Ausbau des Seniorenwohn- und Pflegeheimes – 1. Stufe „Betreutes Wohnen“ beschlossen. Damit die Anträge für die Sicherstellung der Finanzierungsmittel eingereicht werden können bzw. die Finanzierungsgespräche geführt werden können, ist ein Beschluss im Gemeinderat erforderlich. 
  • Es wird einstimmig beschlossen die Sonderform „Betreutes Wohnen“ in Ternberg zu errichten
  • · Ausbau Teile Roseggerstraße und Forsthubstraße - Dringlichkeit
  • Laut genehmigten Finanzierungsplan vom Oktober 2001 ist der Ausbau dieser Straßen für 2002 vorgesehen. Die Finanzierung ist also gesichert. Um eine zeitgerechte Vorbereitung für den Ausbau durchführen zu können ist heute eine Entscheidung im Gemeinderat zu treffen. Die Fa. Alpine-Mayreder war im Vorjahr Bestbieter mit ihrem Angebot für die Feiteltrasse und den Nelkenweg. Die Firma kann den Preis vom Vorjahr halten, daher ist es sinnvoll auch die Asphaltierung Roseggerstraße (€ 58 140,--) und Forsthubstraße (€ 18 170,--) an diese zu vergeben. Für Beleuchtungskabel und für Wasseranschlussherstellung für derzeit unbebaute Grundstücke sind € 5 814,-- vorgesehen. 
  • Es wird einstimmig beschlossen die Asphaltierungsarbeiten an die Fa. Alpine-Mayreder zu vergeben.
  • · Unter Allfälliges wird besprochen, dass .....
  • ð im Zuge der Erstbewertung der Büroarbeitsplätze im Amtshaus von Dr. Schleyer eine Begehung und eine Untersuchung der Augen der Bediensteten vorgenommen wurde. Es wurde festgestellt, dass die Büroräume des Zubaues in ergonomischer Hinsicht auffällig sind. Es besteht Handlungsbedarf um negative Auswirkungen hintanzuhalten. Es wurde ein Ersatz der Jalousien durch entsprechende Sonnenschutzjalousien und ein Austausch der Röhrenbildschirme gegen reflexionsarme TFT-Display-Bildschirme vorgeschlagen.
  • ð am 21. Jänner bei der Firma Hack (Scharnreithner) in Trattenbach vom angrenzenden Hang ein ca. 200 kg schwerer Stein abgegangen ist. Der Stein hat die Stütze des Vordaches leicht beschädigt. Laut DI Schutting von der Lawinenverbauung wäre die Errichtung eines Schutzzaunes oben am Waldrand sinnvoll.
  • ð es bei der Abfuhr der Senkgrubeninhalte zu Unstimmigkeiten (Preis, Termin) kam.
  • Die Angelegenheit wird laut Bürgermeister überprüft. Vizebgm. Steindler stellt fest:  „Die Pressemeldungen in der Steyr Rundschau über die finanzielle Situation der Gemeinde sind nicht von der SPÖ-Fraktion bestellt worden, so wie das behauptet wird. Sondern ich habe selbst gehört, wie Bgm. Ing. Weber in Losenstein mit dem Redakteur der Steyrer Rundschau einen Termin vereinbart hat. Der Redakteur hat nach einigen Tagen bei mir angerufen und um Stellungnahme gebeten.
  • Der Artikel in der Steyrer Rundschau hat den ORF bewogen in dieser Sache zu recherchieren.

 

 

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